Johann Schmidt aus Ehningen verpflichtet sich, einen jährlichen Wiesenzins von 7 Pfund Heller und den halben Teil von allen Früchten aus seinem Fronhof daselbst zu entrichten, 24. Febr. 1582. Zusätzlich tritt eine Regelung in Kraft, wonach in Zukunft jedem Maier 10 Klafter Brennholz samt Reisig, neben dem schon verschriebenen Holz, soll gegeben werden, 14. Mai 1586.