Mang Schmid und Barbara Heigin, seine versprochene Frau, von Murr, beide gef. zu Marbach, weil sie zu Burttembach die Ehe haben schließen lassen, was ihnen vom Herzog wegen ihrer Verwandtschaft nicht erlaubt worden war, und dann nach Murr gezogen sind und gegen das Verbot ehelichen Umgang miteinander gehabt haben, auf Bitten vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder 20 fl Strafgeld zu zahlen, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ihre Atzung zu bezahlen, wählen das letztere und schwören U.