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Johann Friedrich Thumb v. Neuburg zu Köngen und Stetten, württembergischer Erbmarschall, reversiert Hz. Eberhard (III.) auf die erbetene Bewilligung, das Abwasser von dem Rohrbrunnen, der in des Herzogs Bindhaus und Hofküferei steht, auf seine Kosten und bis auf Wiederabkünden in seine nahegelegene Behausung oder in deren Hof und von dort aus zur fürstlichen Hofwäsche zu leiten und die Deicheln zu unterhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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