Ferdinand Bosch, Bauer in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm der Ratsherr Ferdinand Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] für sich, der Augsburger Kaufmann Johann Daniel Fingerlin für sich, der Oberrichter, Hospital- und Herrschaftspfleger über Wain [Lkr. Biberach] Markus Philipp Besserer von Talfingen sowie Markus Konrad Seutter von Lötzen ("Lezen") [Letten Stadt Kempten] für ihre Ehefrauen einen Hof in Weißingen auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, 54,25 Jauchert Äcker und 28,25 Tagwerk Mähder. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und seinen Lehenherren davon jährlich 56 Imi Rauhfrucht Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, 2 Fastnachtshühner, 10 Hühner, 200 Eier und 1 gemästete Gans nach Ulm zu liefern. Das Heugeld wurde für die kommenden zwei Jahre zur Probe auf jährlich 16 Gulden festgelegt. Danach steht es den Lehenherren frei, dafür wieder jährlich 2 Fuder Heu zu nehmen. Auch hat er ihnen mit seinem Fuhrwerk zu täglichen Diensten zur Verfügung zu stehen. Außerdem können die Lehenherren jedes Jahr einen Obstbaum in dem zu dem Hof gehörenden Garten für sich auswählen und abernten lassen. Schließlich soll er für sie jedes Jahr 2 Muth Lein, den sie ihm geben werden, aussäen. Den davon geernteten Lein soll er ihnen jedes Jahr ausgedroschen und den Flachs zum Hecheln vorbereitet nach Ulm liefern. Er darf keine weiteren Äcker oder Güter erwerben bzw. gegen Lohn zur Bewirtschaftung übernehmen, keinen Samen von den Hoffeldern verkaufen und ohne Erlaubnis der Herrschaft keine Fremden auf dem Hof beherbergen. Die Hofgebäude hat er auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Holz und Wellen aus den zu dem Hof gehörenden Wäldern darf er mit Erlaubnis der Herrschaft holen, aber nur für seinen Eigenbedarf auf dem Hof und nicht zum Verkauf. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof wieder an die Lehenherren zurück. Für die Übernahme des Hofes hat er einen Handlohn in Höhe von 750 Gulden zu entrichten. Davon sind 600 Gulden sofort bar zu bezahlen, die restlichen 150 Gulden in den kommenden sechs Jahren in jährlichen Raten zu 25 Gulden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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