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Lienhart Bayer, gen. Straw Lienlin von Almersbach (1), gef. zu Marbach, weil er seinen Eid, die Ämter Waiblingen, Marbach und Winnenden nicht zu verlassen und gegen jedermann Recht zu nehmen und zu geben gebrochen hat, auf Fürbitten vor die Wahl gestellt, seiner Übertretung wegen entweder das Recht zu nehmen (2) oder zu geloben, keine Wehr mehr zu tragen, sich gegenüber seinen Gegnern vor Gericht zu verantworten und sie bei ordentlichen Gerichten bleiben zu lassen, entscheidet sich für letzteres, wird gegen Bezahlung seiner Atzung freigelassen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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