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Stadt und Amt Wildberg (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 573
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Gemeinden
1488-1882
Überlieferungsgeschichte
Eines der am besten erhaltenen Archive einer altwürttembergischen Stadt und Amtskörperschaft, entstanden bei der Wildberger Stadt- und Amtsschreiberei, 1934 ans Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben.
Inhalt und Bewertung
Inhalt: Urkunden (1488-1692, Abschriften ab 1417). Bändereihen: Gerichtsprotokolle ab 1554, Unterpfandsprotokolle ab 1651; Steuerbücher und Kataster ab 1565, Kaufbücher ab 1566, Inventur- und Teilungsbücher ab 1602, Testamentbuch ab 1564; Konzeptbücher ab 1581; Stadtrechnungen ab 1488, Amtsschadenrechnungen ab 1556, Amtspflegerechnungen ab 1653, Ablösungsrechnungen ab 1656, Akzisrechnungen ab 1691, Zollrechnungen ab 1619, Handwerksrechnungen ab 1607, Armenkastenrechnungen ab 1556, Lager-, Haisch- und Gültbücher ab 1520, Fruchtrechnungen ab 1594, Salzrechnungen ab 1580, Pferchrechnungen ab 1684, Schützenrechnungen ab 1616, Zehntrechnungen ab 1598, Kasten- und Heiligenrechnungen ab 1587, Spitalrechnungen ab 1540, Stiftungsrechnungen ab 1561, Pflegrechnungen ab 1586.
1. Allgemeines Vorwort: Die Reihe der Württembergischen Archivinventare, deren Veröffentlichung ursprünglich die Württembergische Kommission für Landesgesichte besorgt, von Heft 14 (1938) an aber die Württembergische Archivdirektion übernommen hat, hatte von allem Anfang an eine doppelte Aufgabe, eine archivpflegerische und eine wissenschaftliche. Bald stand die eine, bald die andere mehr im Vordergrund. Die Erfahrung hat indessen gelehrt, dass beide einer Intensivierung bedürfen, wenn der erstrebte Zweck erreicht werden soll. Auf Anregung meines Amtsvorgängers, Herrn Staatsarchivdirektors i.R. Dr. K.O. Müller, hat gerade auch im Hinblick auf den Druck der Württembergischen Archivinventare Herr Staatsarchivrat Dr. Friedrich Pietsch mit Unterstützung der wissenschaftlichen Beamten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und des Staatsarchivs Ludwigsburg "Richtlinien für die Ordnung und Verzeichnung von Gemeindearchiven" ausgearbeitet. Sie wurden den Archivpflegern von Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern auf dem für sie veranstalteten gemeinsamen Lehrgang am 12. und 13. Oktober 1951 vorgelegt (s. Archivpflege in den Kreisen und Gemeinden. Heft 5 der Veröffentlichungen der württembergischen Archivverwaltung 1952, S. 49 ff.). Bei der Schlussredaktion des in Bälde erscheinenden Heftes 22 der Württembergischen Archivinventare (Kreis Göppingen II: Gemeindearchive des früheren Oberamts Göppingen) wurden sie erstmals angewendet. Wir versprechen uns davon nicht bloß eine Förderung der wissenschaftlichen Forschung dank der exakten Nachprüfung insbesondere der Regesten, sondern auch eine stärkere Sicherung des örtlichen Archivgutes für die Zukunft wegen seiner genauen Verzeichnung. Das Manuskript des vorliegendes Heftes 23 (Stadt und Amt Wildberg) war schon vor der Ausgabe der "Richtlinien" abgeschlossen. Ihre pedantisch exakte Anwendung auf dieses Inventar wäre indessen auch deshalb weniger in Frage gekommen, weil für den in seltener Vollständigkeit und Geschlossenheit erhaltenen Archivbestand eine alte Registraturordnung vorhanden war und nach ihr die in größte Unordnung geratenen Archivalien verzeichnet werden konnten und mussten. Wie das 1. Heft der Württembergischen Archivinventare (E. Denk, Die Aktensammlung der Herzoglichen Rentkammer, 1907) betrifft Heft 23 nicht nur einen im Staatsarchiv Ludwigsburg aufbewahrten, doch nicht staatlichen Archivbestand, sondern es ist auch durchaus von fachlich geschulten Archivbeamten bearbeitet und zwar nach den auf Grund der Erfahrungen im letzten Weltkrieg überprüften Grundsätzen der Ordnung und Verzeichnung von größeren Archivbeständen. Die Geschichte des Wildberger Archivs und mit ihr Wesentliches aus der Geschichte von Stadt und Amt Wildberg, sowie der Institution des altwürttembergischen Amts überhaupt stellt Staatsarchivrat Dr. Grube eindrucksvoll in der Einleitung zum Inventar dar. Sie scheint uns ein sehr bedeutsamer Beitrag zur württembergischen Geschichte, im besonderen zur Verwaltungsgeschichte zu sein. Auch darauf wird in der Einleitung hingewiesen, wie das Wildberger Archiv in das Staatsarchiv Ludwigsburg kam ,dort nahezu ein Jahrzehnt lang in gänzlicher Unordnung unbenützt lag, bis es im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Staatsarchivs von 1946 an geordnet und verzeichnet werden konnte. Die Ordnungsarbeiten und ihre Leitung übernahm bald an meiner Statt Herr Staatsarchivrat Dr. Grube, der hierbei von Regierungsinspektor Walter Bürkle und Archivangestellten Wilhelm Böhm unterstützt wurde. Von den vielen in den letzten Jahren angelegten und durchgeführten Ordnungsarbeiten scheinen mir nur wenige einen so reichen Ertrag für die allgemeine und die heimatgeschichtliche Forschung abzuwerfen wie gerade die mit großen Kosten und vielem Zeitaufwand, aber gutem Erfolg durchgeführte Ordnung des Wildberger Archivs. So gereicht die Veröffentlichung des wesentlich gekürzten Wildberger Archivinventars der staatlichen Archivverwaltung zur großen Befriedigung. Sie erhofft sich auch von ihr ein immer weiter wachsendes Verständnis bei den Kreis- und Gemeindebehörden für den Wert ihrer Archive und für die Verantwortung, die sie für diese tragen. Der Druck des Inventars wurde durch Zuschüsse des Kultministeriums von Württemberg-Hohenzollern und des Kreisverbandes Calw, denen der gebührende Dank ausgesprochen sei, ermöglicht. D. Dr. Max Miller Staatsarchivdirektor
2. Zur Geschichte von Stadt und Amt: Die "Herrschaft Wildberg" entstand zu Beginn des 14. Jahrhunderts unter den Grafen von Hohenberg durch Teilung des Nagolder Erbes der Tübinger Pfalzgrafen. Mittelpunkt der vom Nagolder Herrschaftsgebiet abgetrennten nördlichen Teilherrschaft wurde die Bergstadt Wildberg, eine hohenbergische Gründung aus der Mitte des 13. Jahrhunderts, die sich an die gleichnamige ältere, wohl schon von den Tübinger Pfalzgrafen erbaute Dynastenburg anschloss. Das kleine hochadelige Territorium hatte noch zwei weitere Städte, Altensteig und Bulach (= Neubulach), ebenfalls hohenbergische Gründungen des 13. Jahrhunderts. 1355 teilten die Brüder Burkhard VII. und Konrad I. von Hohenberg-Wildberg nach der Dynastensitte derzeit ihren Besitz abermals. Die Herrschaft Wildberg zerfiel damit in die Teilherrschaften Bulach und Altensteig, wobei Burg und Stadt Wildberg zunächst beiden Linien gemeinschaftlich verblieben. Die neue Teilung führte zur dauernden Absplitterung der Herrschaft Altensteig; diese nahm fortan eine eigene Entwicklung, gelangte 1398 an Baden und von diesem erst 1603 an Württemberg, das daraus ein eigenes Amt bildete. Dagegen wurde die Herrschaft Bulach schon sehr bald nach der Teilung von 1355 mit (den beiden Teilen von) Wildberg wieder in einer Hand vereinigt, als der wittelsbachische Pfalzgraf Ruprecht I. 1360-1377 diesen Besitz durch Kauf von den beiden hohenbergischen Linien an sich brachte. Diese "Herrschaft und Slosse" mit ihrer Zugehör verkaufte Ruprechts Nachfahr, Pfalzgraf Otto, 1440 um 27000 Gulden an Württemberg. Die Herrschaft umfasste damals außer Burg und Stadt Wildberg die Stadt Bulach, die Dörfer und Weiler Effringen, Schönbronn, Oberhaugstett, Liebelsberg, Altbulach, Gültlingen, Sulz und Emmingen, dazu als Exklave, vom geschlossenen Kerngebiet der Herrschaft durch altensteigische Orte getrennt, Ebhausen und Wöllhausen (1). Aus der "Herrschaft Wildberg und Bulach", aus "Wildberg Burg und Stadt mit aller Zugehörde" wurde unter württembergischer Verwaltung noch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts das "Amt" bzw. "Stadt und Amt" Wildberg. Nachdem Emmingen schon sehr früh an das Amt Nagold abgetreten (vgl. die Urkunde U 9) und das durch die Säkularisation des Klosters Reutin erworbene Oberjettingen dem Amt Wildberg eingegliedert worden war, hat sich der Umfang des Amts Wildberg bis zu seiner Aufhebung im Anfang des 19. Jahrhunderts nicht mehr geändert. Die dynastische Grenzziehung von 1355 lebte somit in den innerwürttembergischen Verwaltungsgrenzen nicht weniger als 4 ½ Jahrhunderte fort. Das politische und administrative Leben in diesem von so dauerhaften Grenzen umschlossenen geschichtlichen Kleinraum wandelte sich nach dem Übergang an Württemberg freilich bald und grundlegend. Als eines der kleinsten unter mehr als fünfzig Ämtern (2) bildete die bisherige Herrschaft Wildberg seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert einen staatlichen Verwaltungsbezirk, fest eingegliedert in das württembergische Territorium, das die Ämterverwaltung im spätmittelalterlichen Schwaben am frühesten voll ausgebildet hatte. Wie die altwürttembergischen Ämter durchweg, so war auch das staatliche Amt Wildberg zugleich Selbstverwaltungskörperschaft. Diese Doppeleigenschaft des altwürttembergischen Amtsbezirks ist bereits in der Amts- und Landschadensordnung von 1489 und in der ersten Landesordnung von 1495 erkennbar. Ihre verfassungsgeschichtliche Bedeutung erhielt sie durch das politische Gewicht, das den Amtskörperschaften in der Entwicklung Württembergs zum Ständestaat zuwuchs. Schon um die Mitte des 15. Jahrhunderts bestand die "Landschaft" zweifellos aus den Vertretern der Ämter, d.h. aus Gerichtspersonen und Amtsleuten der Städte (3) . Seit die altwürttembergische Verfassung unter Herzog Ulrich feste Gestalt gewonnen hatte, vertrat die Landschaft zusammen mit den evangelischen (bürgerlichen) Prälaten der 14 säkularisierten Mannsklöster auf den Landtagen das "Land" gegenüber dem Landesherrn. Die Landschaftsabgeordneten entstammten ausschließlich der bürgerlichen Honoratiorenschicht, der "Ehrbarkeit". Das Fehlen des ritterschaftlichen Adels auf den Landtagen ward zum unterscheidenden Merkmal der württembergischen Stände gegenüber denen der übrigen deutschen Territorien. In einem viel umfassenderen Sinne als anderwärts bildete daher im Herzogtum Württemberg "Stadt und Amt" die Grundlage für Verwaltung und Verfassung des Staatswesens. Die "Städte und Ämter" waren die wesentlichen Bauelemente des altwürttembergischen Staatsgefüges. Dass diese für unsere Landesgeschichte so wichtige Institution noch einer wissenschaftlichen Darstellung entbehrt, dass man sich mit der Untersuchung von Einzelfragen und einzelnen Zeitabschnitten begnügt hat (4) , ist einmal in der Verkümmerung der württembergischen Amtskorporation im 19. Jahrhundert, sodann aber auch in der schwierigen Quellenlage begründet. Den "Stadt- und Amtsarchiven", die den schriftlichen Niederschlag der altwürttembergischen Selbstverwaltung der Ämter bargen, war das 19. Jahrhundert nicht günstig. Keines dieser Archive hat als Ganzes die grundlegende Neuordnung des Staatswesens unter König Friedrich und König Wilhelm I. überstanden. Vielfach sind es nur noch trümmerhafte Überreste, die sich, bisweilen kaum geordnet und benützbar, bei den heutigen Kreispflegen oder in den Archiven der einstigen Amtsstädte erhalten haben. In die staatlichen Archive ist von diesen nichtstaatlichen Archivalien naturgemäß nur wenig gelangt; von etwa 70 altwürttembergischen Amtskörperschaften sind in den Staatsarchiven nicht mehr als zehn, z.T. sehr fragmentarisch vertreten. Die Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des "Stadt- und Amtsarchivs "Wildberg durch das Staatsarchiv Ludwigsburg bietet zum ersten Mal Gelegenheit, die vielseitige Tätigkeit der altwürttembergischen Amtskörperschaft aus ihren eigenen schriftlichen Zeugnissen im einzelnen kennen zu lernen. Es überschreitet den Rahmen dieser einleitenden Bemerkungen, eine Geschichte von "Stadt und Amt" überhaupt oder auch nur des Amts Wildberg zu geben. Lediglich mit wenigen Strichen soll hier zum Verständnis und zur besseren Erschließung des nachfolgenden Inventars umrissen werden, was die Entwicklung des Wildberger Amts an typischen Zügen sowohl wie an regionalen und örtlichen Besonderheiten erkennen lässt. Die Oberaufsicht über den staatlichen Verwaltungsbezirk führte in Wildberg, wie in den meisten Schwarzwaldämtern, ein adeliger Obervogt, der eigentliche Nachfolger der schon zu hohenbergischen und pfälzischen Zeiten in Wildberg bezeugten adeligen Vögte. Vom Landesherrn ernannt, hatte er vielfach zwei, später auch drei benachbarte Ämter gleichzeitig zu beaufsichtigen, so im 15. und 16. Jahrhundert Wildberg und Nagold, im 17. Jahrhundert Wildberg und Calw, zuletzt bisweilen Wildberg, Calw und Neuenbürg. Er saß daher nur zu Zeiten auf dem Wildberger Schloss, das nach dem Brand von 1618 ohnehin jahrzehntelang unbewohnbar wurde. Unter den Obervögten sind vom 14. - 17. Jahrhundert die aus dem Amt stammenden Herren von Gültlingen mehrfach vertreten. Eine unmittelbare Einwirkung dieser ritterlichen Herren auf den Geschäftsgang der Verwaltung ist in der Regel wenig spürbar, und schon lange vor der allgemeinen und endgültigen Abschaffung der Obervögte 1755 wurde auch in Wildberg ihre Stellung nur mehr eine Art Ehrenrang und Anlass zu einer Besoldung. Tatsächlich stand an der Spitze des Amts der vom Herzog ernannte bürgerliche Stabsbeamte. In Wildberg hieß er im 16. und 17. Jahrhundert zumeist Keller oder Stabskeller, im 18. Jahrhundert auch Vogt, seit 1759, wie in Altwürttemberg allgemein, Oberamtmann. Er war in Wildberg zugleich geistlicher Verwalter, also weltlicher und geistlicher Finanzbeamter in einer Person. Er war ferner Stadtvorstand der Amtsstadt, die in Altwürttemberg bekanntlich - im Gegensatz zu ihren Amtsorten, im Gegensatz auch zu vielen nichtwürttembergischen Städten Schwabens - nicht das Recht hatte, einen eigenen Schultheißen zu wählen. Der Stabskeller oder Vogt war außerdem Vorsitzender des Stadtgerichts in Zivilsachen und öffentlicher Ankläger im gleichen Gericht für Strafsachen. Schließlich hatte er auch die örtliche Dienstaufsicht über die Selbstverwaltung der Amtskörperschaft. Sämtliche staatlichen Aufgaben (mit Ausnahme der Ende des 15. Jahrhunderts abgetrennten Waldvogtei d.h. Forstverwaltung) waren somit in der Hand des landesherrlichen Bezirksbeamten vereinigt. (5) Zwei kollegiale Einrichtungen waren es vornehmlich, in denen auf der Bezirksebene die Amtseingesessenen an den öffentlichen Aufgaben mitwirkten: das Stadtgericht und die Amtsversammlung. Das Stadtgericht, sich selbst ergänzend und seit dem Mittelalter die eigentliche Stadtregierung mit dem Recht zur Wahl der städtischen Beamten, war als Verwaltungsbehörde zwar auf den Bereich der Stadtmarkung beschränkt; als Zivilgericht war es jedoch - in erster oder zweiter Instanz - auch für die Amtsorte zuständig (vgl. Nr. 5989-6161). Ebenso war es Kriminalgericht für den ganzen Amtsbezirk (vgl. Nr. 5872-5988). Im Stadtgericht sehen wir an den Aufgaben der Rechtsprechung die bürgerliche Ehrbarkeit maßgebend beteiligt, - freilich nur die der Amtsstadt selbst, die dadurch ein recht fühlbares Übergewicht über die Amtsflecken behauptete. Dagegen waren die Amtsorte in der Amtsversammlung durch eigene Deputierte vertreten. Ohne eine solche von Amtsstadt und Dörfern beschickte Versammlung war die den Ämtern zustehende Repartition des Land- und Amtsschadens auf die einzelnen Gemeinden von Anfang an nicht denkbar. Sie ist denn auch - nicht für Wildberg, aber für andere württembergische Bezirke - seit dem Ende des 15. Jahrhunderts urkundlich nachweisbar. Die Bezeichnung "Amtsversammlung" dafür wurde freilich erst zwei Jahrhunderte später allgemein, als diese Zusammenkünfte häufiger und regelmäßiger stattfanden und als die herzogliche Regierung die Geschäftsführung der Amtskorporationen durch die neu begründete Landrechnungsdeputation in Stuttgart entschiedener zu beaufsichtigen begann. Die Amtsversammlung war das maßgebende Organ der Amtskörperschaft. Sie tagte gewöhnlich unter Vorsitz des Vogts (in Wildberg: Kellers). Nur von ihren Beratungen über Bewilligung von Landessteuern und andere landschaftliche Angelegenheiten war dieser ausgeschlossen. Die Amtsversammlung wählte die Abgeordneten für die Landschaft; der Vogt war von 1520-1551 und dann endgültig seit 1629 nicht wählbar. In allem, was die Landschaft anging, war die Selbständigkeit der Amtskörperschaft am sichtbarsten ausgeprägt. Mit dieser im engeren Sinne politischen Eigenschaft als "Landstand" (vgl. Nr. 5316-5380) hing zusammen die wichtige Rolle der Amtskörperschaft für das Wehrwesen und die Aufbringung von Kriegslasten (vgl. Nr. 5472-5840) und Landessteuern (vgl. Nr. 5381-5471). Weitere der Amtskorporation übertragene öffentliche Aufgaben waren die Anlage eines Fruchtvorrats (vgl. Nr. 5841-5871), die Durchführung herrschaftlicher Frondienste (vgl. Nr. 5452-5471) und sicherheitspolizeiliche Maßnahmen (vgl. Nr. 7040-7044). Die Amtsversammlung wählte auch den Stadt- und Amtsschreiber, die gewichtigste Persönlichkeit im ganzen Amt. Die genaue Aufzählung seiner dienstlichen Obliegenheiten beanspruchte bereits im zweiten württembergischen Landrecht von 1567 nicht weniger als 32 Seiten. In erster Linie und seit dem Mittelalter schon führte er die Kanzlei der Stadtgemeinde. Sodann bediente sich der Vogt oder Stabskeller in allen gerichtlichen Angelegenheiten und anderen "Stadt und Amt" berührenden Dingen der Stadtschreiberei. Der Stadtschreiber war Aktuar und Protokollführer bei den Gerichtssitzungen, er bearbeitete die wichtigsten Steuersachen, stellte Gemeinde-, Heiligen- und Spitalrechnungen. Außerdem besorgte er die in Württemberg heute dem Bezirksnotariat (Nachlass- und Vormundschaftsgericht, Grundbuchamt) übertragenen Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit: die Inventur- und Teilungssachen (vgl. Nr. 4798-5180), die Pflegerechnungen (vgl. Nr. 4304-4751), die Kauf- und Kontraktenbücher (vgl. Nr. 4755-4797). Schließlich fertigte er für die Amtsangehörigen Verträge aller Art, Bittschriften an den Landesherrn und Eingaben an die Behörden (vgl. Nr. 6933-6964). Nur mit Hilfe von Substituten, Skribenten und Inzipienten war diese Fülle der Geschäfte zu bewältigen. Als ihr schriftlicher Niederschlag erwuchs in der Stadtschreiberei die Registratur von "Stadt und Amt". Für seine staatlichen Verwaltungsgeschäfte pflegte in vielen Ämtern der Vogt einen besonderen Schreiber zu halten, der dann auch die Vogtei- und Kellereiregistratur abgesondert zu führen hatte. In den kleinen Wildberger Verhältnissen wurde jedoch auch diese Arbeit großenteils von der Stadtschreiberei aus mitbesorgt. In württembergischen Ämtern, die außer der Amtsstadt kein städtisches Gemeinwesen umfassten, erledigte der Stadtschreiber alle seine Aufgaben gewöhnlich für sämtliche Gemeinden des Amtsbezirks. Dies war in der Mehrzahl der Ämter der Fall. Der Wildberger Stadtschreiber musste sich jedoch mit dem Stadtschreiber der ebenfalls zum Amt gehörenden Stadt Bulach in die Geschäfte teilen. In älterer Zeit, noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts, besorgte die Stadtschreiberei Bulach die Geschäfte für die ganze westliche Hälfte des Amts (Effringen, Schönbronn, Oberhaugstett, Liebelsberg und Altbulach). Mit der wachsenden Bedeutung und Festigung der Amtsorganisation bekam dann der Stadtschreiber der Amtsstadt zusehends das Übergewicht, während der noch auf spätmittelalterliche Verhältnisse, letztlich auf die hohenbergische Teilung von 1355 zurückgehende Zuständigkeitsbereich des Bulacher Stadtschreibers mehr und mehr eingeengt wurde. 1580 gehörten Effringen und Schönbronn bereits zum Wildberger Stadtschreibereibezirk, sodass bei Neubulach nur noch Oberhaugstett, Liebelsberg und Altbulach, "die drei ziegelbachischen Flecken" (d.h. die Gemeinden nördlich des Ziegelbachs) verblieben. (5) Der Bulacher Stadtschreiber war im 17. Jahrhundert zugleich Stadtoberhaupt und führte als solcher die Amtsbezeichnung "Vogt", übte jedoch gleich einem Dorfschultheißen nur die niedere Gerichtsbarkeit aus und war dem Wildberger Stabskeller nachgeordnet. Bulach besaß bis 1805 auch das Recht, einen eigenen Abgeordneten in den Stuttgarter Landtag zu schicken, lieferte seine Steuern unmittelbar an die Landschaftseinnehmerei und hatte zum Wildberger Amtsschaden nichts beizutragen. Während so in Titeln und Rechten die einstige Bedeutung der Bergwerksstadt als Mittelpunkt einer hohenbergischen Teilherrschaft bis ins frühe 19. Jahrhundert nachlebte, war ihre städtische Verwaltung schon im 17. Jahrhundert hinter den gewachsenen Ansprüchen an die schriftliche Geschäftsführung zurückgeblieben. Den Nutzen hieraus zog die Stadtschreiberei Wildberg. Sie konnte auf Bitte der Gemeinden Oberhaugstett, Liebelsberg und Altbulach und mit Genehmigung der Stuttgarter Regierung 1665 auch die "ziegelbachischen Schreibereisachen" übernehmen, nachdem sich der Bulacher Vogt und Stadtschreiber Bögelin unfähig gezeigt hatte, Steuerbücher, Flecken-, Vorrats- und Heiligenrechnungen zu führen. Gegen den Geschäftsgang ihrer Stadtschreiberei erhoben sogar die Bulacher Bürger selbst 1668 schwere Anschuldigungen; Bögelin könne keinen Kauf-, Schuld- oder Gültbrief, viel weniger eine Rechnung ausfertigen, sondern mache "alles ganz obskur, ohnlauter und ohnverständig untereinander ..., dass bald niemand daraus kommen und einen rechten sensum und Verstand" daraus fassen könne (Nr. 5236). Erst im 18. Jahrhundert finden wir den Bulacher Vogt wieder als "Amtsschreiber der drei ziegelbachischen Amtsflecken" (vgl. die Karte S X). Oft genug war durch solche und auch gewichtigere Rivalitäten zwischen der Amtsstadt und einer zweiten oder dritten Stadt des Amts die Arbeit der altwürttembergischen Amtskörperschaft belastet. Spannungen innerhalb der Selbstverwaltung des Amts ergaben sich auch immer wieder aus dem Verhältnis zwischen Stadtschreiber und Amtspfleger. Besondere Amtspflegen für die Rechnungsführung der altwürttembergischen Amtskörperschaft wurden erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts errichtet, als die finanziellen Aufgaben von Stadt und Amt, eine Folge der jahrzehntelangen Kriegslasten, sich erweitert hatten. Nur allmählich und nicht in allen Ämtern gleichzeitig setzte sich die neue Institution durch. In Wildberg hatten in älterer Zeit zumeist die Bürgermeister (= Stadtpfleger) der Amtsstadt, gelegentlich auch der Klosterhofmeister zu Reutin (1653 ff.), der Stadtschreiber (1664) oder der herrschaftliche Keller selbst (1687 ff.) die Amtsschadenrechnung nebenamtlich geführt. Doch waren schon seit 1657 von Zeit zu Zeit besondere Amtspfleger bestellt. Erst 1697 machte die herzogliche Regierung wegen der "schädlichen Inconvenientien" die Errichtung eigener Amtspflegen allgemein im Lande verbindlich und verbot 1702 ausdrücklich ihre Übertragung an Bürgermeister, Stadtschreiber oder landesherrliche Stabsbeamte.(7) Die neuen Amtspflegen hatten sich namentlich gegen die überlieferte beherrschende Stellung der Stadt- und Amtsschreibereien zu behaupten. In Wildberg musste z.B. 1754 der Amtspfleger Bub dem Stadtschreiber Grüb durch die herzogliche Landrechnungsdeputation verbieten lassen, an seiner Stelle zur jährlichen Abrechnung mit der Landschaft nach Stuttgart zu reisen.(8) Der Amtspfleger wurde ebenfalls von der Amtsversammlung gewählt. Im übrigen löste die Errichtung der Amtspflegen die Amtskörperschaft nur in ihrer Vermögensverwaltung von den amtsstädtischen Magistraten. Sonst blieb durch Vogt, Stadtgericht und Stadtschreiberei die enge Verbindung des Amts mit den Gemeindeorganen der Amtsstadt bis zu den großen Reformen des frühen 19. Jahrhunderts erhalten. Nach der Bildung des Königreichs Württemberg wurde im Zuge des staatlichen Neubaus und der durchgängigen Vergrößerung der Amtsbezirke 1807 das Amt Wildberg aufgehoben und zunächst ganz dem Oberamt Nagold eingegliedert. Dieses trat dann 1810 Oberjettingen an das Oberamt Herrenberg, 1812 die vormaligen Wildberger Amtsorte Alt- und Neubulach, Liebelsberg und Oberhaugstett an das Oberamt Calw ab. Damit fand die ins 14. Jahrhundert zurückreichende gemeinsame Geschichte der Wildberger Amtsorte ihr Ende. Die Amtskörperschaft wurde nicht lange danach aufgelöst. Die bisherige Amtsstadt behielt einige Jahre noch eine gewisse Sonderstellung durch die Schaffung des "Unteramts" Wildberg mit Amtmann und Amtsschreiber. Zu diesem Unteramt gehörten jedoch außer der Stadt keine weiteren Gemeinden. Die Amtsschreiberei erhielt zwar durch ein Dekret der Sektion der inneren Administration vom 17.08.1812 vorübergehend einen vergrößerten Bezirk zugewiesen (Wildberg, Schönbronn, Gültlingen, Sulz, Effringen, Pfrondorf, Mindersbach, Wenden, Eb- und Wöllhausen, Rohrdorf, Gaugenwald und Rotfelden). Aber alle wichtigen, alle "Zentralgeschäfte" im ganzen Oberamt besorgte jetzt die "Zentral-Stadt- und Amtsschreiberei" Nagold (vgl. Nr. 5237). Mit den ersten Verwaltungsreformen König Wilhelms I. schwanden für Wildberg auch die letzten Reste der einstigen amtsstädtischen Stellung. Das Verwaltungsedikt von 1822 glich die städtische und die ländliche Gemeindeverfassung einander an, und die Auflösung der (Stadt- und) Amtsschreiberei 1826 schloss die zwanzig Jahre zuvor begonnene Umbildung der Bezirksverwaltung ab.
3. Zur Geschichte des Archivs (Anm. 9): Inhalt und Aufbau eines Archivs ergeben sich einmal, gewissermaßen von innen her, aus dem Aufgabenkreis und dem Geschäftsgang der Behörde oder Körperschaft, bei der es erwächst. Sie werden aber nicht minder, oft in schmerzlich fühlbarer Weise, bestimmt durch die äußeren Schicksale, die den Aktenbeständen im Lauf der Jahrhunderte widerfahren. Brand, Plünderung, Flüchtung, Raumnot machen jede Archivgeschichte zu einer Geschichte von Verlusten. Die Registratoren liegen in ständigem Kampf mit diesen Kräften der Zerstörung und der Desorganisation, und fast in jeder Generation unternimmt es einer von ihnen, in den hoffnungslos überfüllten oder durcheinandergeratenen Laden und Kästen die Ordnung von Grund auf wiederherzustellen. Hierbei treten dann nicht selten, des erstrebten Raumgewinns wegen, durch zu weit getriebene Ausscheidungen erst recht schwere Verluste ein. Über die mittelalterlichen Anfänge des Wildberger Stadtarchivs und seine Geschicke bis ins 16. Jahrhundert hinein sind wir nicht unterrichtet. In württembergischer Zeit erwächst das Archiv aus der Registratur des Stadt- und Amtsschreibers. Als es uns zum ersten Mal entgegentritt, trägt es bereits den Charakter eines Amtsarchivs für den gesamten Bezirk. Denn 1580 erfährt man, dass "aller Heiligen Laden in Stadt und Amt", d.h. die Gültbriefe und wohl auch die Rechnungen der ländlichen Heiligenpflegen zu Wildberg "auf der Bürger Haus" (im Rathaus) verwahrt werden.(10) Genauere Nachrichten liegen sodann erst wieder aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege vor. 1666 befand sich das Archiv, oder wenigstens ein Teil davon, in dem 1618 nicht abgebrannten steinernen Unterstock des herrschaftlichen Schlosses in einem Gewölbe. Aus dieser Zeit stammt das älteste erhaltene Archivrepertorium (= Nr. 5194). 1687 musste das Archiv die Schlossruine räumen, als man begann, auf den alten Fundamenten das neue Amtshaus, den künftigen Dienstsitz des Kellers, zu erbauen (1945 durch Bomben zerstört). Unterkunft fand das Archiv, wie in so manchen unserer Städte und Dörfer, nunmehr in der Kirche. Man errichtete eigens dafür einen Anbau, der aus einer oberen und einer unteren Kammer bestand. Hier wurden wenige Jahre darauf beim Franzoseneinfall 1692, als die Stadt drei Tage lang geplündert ward, alle Archivalien von Soldaten "auf einen Haufen geworfen und spoliret". Die Aufsicht über das Archiv in der Kirche führte der Stadt- und Amtsschreiber; die neueren Akten hatte er in der Stadtschreiberei unmittelbar bei Handen. Im 18. Jahrhundert, wo die reicher fließenden Quellen uns einen genaueren Einblick in das städtische Archivwesen ermöglichen, ließen die Stadtschreiber dem Archiv sorgfältige Pflege angedeihen. Auch die Amtsversammlung war sich damals über den Wert eines geordneten Amtsarchivs im klaren. Sie beschloss 1733 nach dem Amtsantritt des Stadtschreibers Nikolaus Adam Wieland, dass dieser ein vollständiges Inventar der gesamten Stadt- und Amtsregistratur - im Archiv sowohl wie in der Stadtschreiberei - gegen besondere Vergütung fertigen und künftig in Ordnung fortführen solle. Die bald darauf einsetzenden "französischen Kriegstroublen" des polnischen Erbfolgekrieges verhinderten den Beginn der Arbeit. Als der Keller Assum von der Regierung den Befehl erhielt, die wertvollsten Kellereiakten (wie schon einmal 1707) in das fürstliche Kollegium nach Tübingen zu flüchten, ließ der Stadtschreiber die wichtigsten Archivalien der Amtskorporation in der Eile verpacken und vergraben. Erst 1737 konnte er mit den Ordnungsarbeiten beginnen; nach zwei Jahren, als das Stadtgericht auf rasche Vollendung drängte, wurden sie mit einem Kostenaufwand von 118 Gulden abgeschlossen. Bei der Neuordnung wanderten die neuerdings archivreif gewordenen älteren Bestände aus der Stadtschreiberei in das Archiv im Kirchenanbau. Über dieses und über die in der Stadtschreiberei verbleibende neuere Registratur fertigte man je ein besonderes Repertorium(= Nr. 5200 und 5201), beide übrigens - ein von unseren Staatsarchiven unter dem Eindruck des zweiten Weltkrieges wieder aufgenommenes Verfahren - in zwei Exemplaren, um sie der Sicherheit halber an verschiedenen Orten verwahren zu können. Nach dem Tode des Stadtschreibers Wieland wurden Archiv und Registratur 1754-1755 "bei eingenommenem vielen Staub mit nicht geringer Mühe" und mit einem Aufwand von 39 Gulden abermals gestürzt und in Ordnung gebracht. 1772 fiel der Archivanbau an der Kirche der Kirchenerweiterung zum Opfer. Während des Umbaus der Kirche verwahrte man das Stadt- und Amtsarchiv im Rathaus, dann richtete man 1774 auf dem oberen Kirchenboden wiederum einen Raum für die Archivalien ein. Die Baukosten betrugen, einschließlich sechs neuer Registraturkästen, 235 Gulden. Die bauliche Neueinrichtung war zugleich Anlass einer grundlegenden inneren Neuordnung und Neuverzeichnung des Archivs. Alle Archivalien von 1770 an rückwärts stellte man nunmehr auf der Kirchenbühne auf. Die Leitung der die Jahre1775-1779 ausfüllenden Arbeit hatte der Stadt- und Amtsschreiber Grüb, die Reinschrift des Repertoriums fertigte, wiederum in zwei Exemplaren (= Nr. 5203 und 5204), der Substitut Friedrich Balthasar Wieland. Die herzogliche Landrechnungsdeputation in Stuttgart genehmigte zwar den "enormen Kostensaufwand" von 321 Gulden für die Ordnungsarbeit, schlug aber dem Substituten Wieland ein wegen des "unlustigen staubigen Geschäfts" erbetenes Doucour von 1 ½ Carolins aus der Amtspflegekasse ab. Das in dreijähriger Arbeit geschaffene Repertorium von 1779, das letzte Gesamtinventar des Stadt- und Amtsarchivs vor der Aufhebung des Wildberger Amts, ist das beste aller alten Repertorien. Es ist kein geringes Zeugnis für die sachkundige Sorgfalt, mit der die Amtskörperschaft die Dokumente ihrer eigenen Geschichte bewahrte und für den praktischen Dienstgebrauch nutzbar erhielt. Das Repertorium gliederte den Bestand in die Hauptabteilungen Stadt und Amt, Gemeinde Wildberg, Amtsorte. Innerhalb der Hauptabteilungen waren die Archivalien nach Sachrubriken gruppiert. Nach der Auflösung des Amts und der Amtskörperschaft Wildberg unter König Friedrich wurde das Archiv, soweit es "Stadt und Amt" betraf, zur "toten" Registratur ohne unmittelbare Bedeutung für die Verwaltungsbehörden. Zuwachs erhielt es fortan als bloßes Gemeindearchiv nur mehr von der Stadtverwaltung Wildberg. Aber auch die Gemeindearchivalien älterer Zeit verloren in den ersten Jahrzehnten des 19 Jahrhunderts infolge des tiefgreifenden Wandels vieler Rechtsverhältnisse an Wert für den Geschäftsgang der städtischen Behörden. Man begann das Archiv zu vernachlässigen. Hand in Hand damit ging, da die Neuordnung der Gemeinde- und Bezirksverwaltung neue Zuständigkeiten geschaffen hatte, die Abgabe von Urkunden, Akten und Bänden an andere Dienststellen. Die jüngsten zehn Jahrgänge der Amtspflegerechnungen und andere Amtsarchivalien, die zunächst noch von der Verwaltung benötigt wurden, gelangten jedenfalls alsbald an die Oberamtspflege Nagold.(11) 1813 erhielt die Stiftungsverwaltung Herrenberg zufolge königlicher Verordnung Archivalien über die Wildberger Pia corpora und Stiftungen, darunter zahlreiche Pergamenturkunden (Gültbriefe). Weitere Akten wurden 1826 bei Aufhebung der Amtsschreiberei Wildberg an das daselbst neu errichtete Amtsnotariat übergeben. Von diesem und vom Verwaltungsaktuariat Wildberg sind dann später umgekehrt neuere Akten in die städtische Registratur gelangt (z.B. Nr. 5216 und 5433-5434). Nach Aufhebung der Stadt- und Amtsschreiberei wurden auch die bisher hier geführten und im Stadtarchiv verwahrten Archivalien über die Amtsorte Ebhausen, Effringen, Gültlingen, Oberjettingen, Schönbronn und Sulz an diese abgegeben. Es handelte sich um Bürgermeisterrechnungen, Heiligenrechnungen, Fruchtvorratsrechnungen, Pflegrechnungen, Vogtgerichtsprotokolle, Inventuren und Teilungen, Steuerbücher, Fleckenlagerbücher und andere Archivalien vom 16. Jahrhundert an. Erst im 19. Jahrhundert also haben diese Gemeindearchive, die man gemeinhin als rein bodenständiges Erzeugnis unserer dörflichen Selbstverwaltung ansieht, durch die Aufteilung des Wildberger Stadtarchivs ganz wesentliche Teile ihres heutigen Bestandes erhalten. Für die Herzogszeit haben wir sie uns viel bescheidener vorzustellen, beschränkt etwa auf Markungs- und Untergangssachen, Gerichtsprotokolle und andere Aufschriebe einfacherer Art, wie sie auch ein "gemeiner Dorfgerichtsschreiber" anfertigen konnte und durfte.(12) Während man das eigentliche Archiv auf der Wildberger Kirchenbühne jahrzehntelang sich selbst überließ, wurde die Stadtregistratur im Rathaus 1839-1842 in Ordnung gebracht. Sie befand sich damals in der großen Ratsstube, im "kleinen Stüble" sowie im "Stadtknechtsstüble" und enthielt das Schriftgut etwa vom Ende des 18. Jahrhunderts an. Auch hierunter waren noch Archivalien über die vormaligen Amtsorte, die man jetzt an diese ausfolgte. Dafür wurden Wildberger Akten, die sich auf der Kirchenbühne in Effringen vorfanden, nunmehr der Stadtregistratur Wildberg einverleibt. Von den Ordnungsarbeiten der Folgezeit im Rathaus und in der Kirche ist nicht eben Rühmenswertes zu berichten; die 1856 und 1862 angelegten Verzeichnisse (Nr. 5209-5210) halten keinen Vergleich aus mit den trefflichen Inventaren des 18. Jahrhunderts. Es waren für Wildberg die Jahre jener schweren wirtschaftliche Krise, die die Stadt von 1855-1862 unter Staatsaufsicht brachte. Die 1860 von den bürgerlichen Kollegien beschlossene und 1862 durch einen Gemeinderat besorgte Ausscheidung und Neuordnung führte nur deshalb nicht zur Zerstörung des Archivs, weil die ausgeschiedenen Akten in der Hauptsache weder verkauft noch vernichtet wurden; sie blieben in einem ungeordneten Aktenhaufen von 15 m Länge auf der Kirchenbühne liegen. In diesem verwahrlosten Zustand war das Archiv - ein krasses, aber nicht vereinzeltes Beispiel für das kommunale Archivwesen jener Zeit - lange Jahre dem Mäusefraß, den Einflüssen der Witterung und auch dem Zugriff Unbefugter ausgesetzt. Der Zuwachs, den das Archiv im Lauf des 19. Jahrhunderts aus dem Rathaus noch erhalten hat, ist wohl dem Umfang nach bedeutend, aber im Gegensatz zu den in mancher Hinsicht einzigartigen älteren Beständen nicht von landesgeschichtlichem Interesse. Denn alle diese Archivalien des 19. Jahrhunderts, die Schultheißenamtsprotokolle, Stadtpflegerechnungen, Stiftungsrechnungen usw. sind in hunderten von Gemeindearchiven wohlerhalten. Für die neuere Geschichte der Stadt selbst freilich sind die von hohem Wert. Die nach der Auflösung der Zünfte 1862 in das Stadtarchiv gelangten neueren Protokolle und Rechnungen der Wildberger Zünfte (Nr. 6726 ff.) bieten eine erwünschte Ergänzung zu den schon in altwürttembergischer Zeit dort niedergelegten Handwerksrechnungen (Nr. 777-1019). Sie sind, da anderwärts nach 1862 die Zunftakten vielfach verloren gingen, wirtschaftsgeschichtlich auch von mehr als örtlicher Bedeutung. Ein Wandel in der Einschätzung des Stadtarchivs bahnte sich in Wildberg wie andernorts an unter dem Einfluss der modernen Gesichtswissenschaft, die mehr und mehr auch die örtlichen Archive in ihrem Quellenwert erkannte. Ein Erlass des Ministeriums des Innern vom 24.01.1877 (Amtsblatt S. 25) empfahl die Ablieferung "aller Urkunden von historischem oder antiquarischem Wert" aus den Gemeindearchiven, gegebenenfalls unter Eigentumsvorbehalt, an das Staatsarchiv in Stuttgart. Dieser Erlass bedeutet für Württemberg den eigentlichen Beginn einer wirksamen staatlichen Fürsorge für das kommunale Archivgut. Die weitere Geschichte des Wildberger Archivs spiegelt denn auch, in Misserfolgen wie Erfolgen, die Entwicklung der staatlichen Archivpflege Württembergs. In ihren Anfängen hielt man eine Sicherung und wissenschaftliche Nutzbarmachung von Gemeinde- und Stiftungsarchiven nur durch deren Übergabe an die staatliche Archivverwaltung für möglich. Auf Grund jenes Erlasses, den das Ministerium des Innern 1884 erneuerte (Amtsblatt S. 333), bekam das Staatsarchiv mannigfachen Zuwachs aus dem ganzen Lande und nicht selten auch erstmals Kenntnis von Umfang und Inhalt der in den Gemeinden vorhandenen Archivschätze. Das Interesse der Archivdirektion beschränkte sich allerdings vorzugsweise noch auf die Pergamenturkunden älterer Zeiten, und so übernahm sie auch, nachdem sie 1885 das Repertorium des Wildberger Stadtarchivs vorübergehend eingefordert hatte, von dort lediglich eine Anzahl Urkunden in das Staatsarchiv. Freilich brachte das Interesse der geschichtlichen Forschung für die örtlichen archivalischen Quellen diesen zugleich Gefahren ganz neuer Art. Wenige Jahre nachdem Gustav Bossert d.Ä. die ältesten Stadtrechnungen des Wildberg Archivs für einen kulturgeschichtlichen Aufsatz(13) ausgewertet und dadurch eine weitere Öffentlichkeit mit diesen ungehobenen Schätzen bekannt gemacht hatte, trat der Heimatforscher Albert Schilling an die Stadt Wildberg mit der Bitte heran, ihm aus ihrem Archiv die Akten über den Dreißigjährigen Krieg zu verkaufen. Die Archivdirektion schaltete sich in die Verhandlungen ein, und als erster staatlicher Archivar besuchte aus diesem Anlass 1891 Eugen Schneider, der spätere Archivdirektor, das Wildberger Stadtarchiv. Bei der Kürze seines Besuchs und dem mangelhaften Ordnungszustand des Archivs musste freilich sein Eindruck von dessen Wert unvollständig bleiben. Gegen die Veräußerung der von Schilling gewünschten Akten wusste, mit Ausnahme einzelner Faszikel, weder die Archivdirektion etwas einzuwenden, noch die damals begründete Württembergische Kommission für Landesgeschichte, die die in ihr Programm aufgenommene Archivpflege offensichtlich noch gar nicht in ihrer eigentlichen Bedeutung übersah. So gingen etwa 80 Faszikel - ein heute unverständlicher, damals wohl kaum vereinzelter Fall - um 150 Mark in den Besitz Schillings über, der daraus 1897-1903 eine Reihe von Aufsätzen in den Blättern des Württembergischen Schwarzwaldvereins veröffentlichte. Nachdem die Kommission für Landesgeschichte ihre Archivpflegerorganisation aufgebaut hatte, fertigte 1894 unter Oberleitung des Tübinger Historikers Dietrich Schäfer der Pfleger des Oberamts Nagold, Pfarrer Miller in Enzklösterle, die erste, noch summarische Aufnahme des Wildberger Stadtarchivs. Ihr folgte 1904/05 unter Oberleitung des Tübinger Historikers Heinrich Günter eine genauere Verzeichnung durch den Studiosus Franz Sauter. So war bis zum Beginn des ersten Weltkrieges mit ehrenamtlicher Hilfe der staatlichen Archivpfleger das damals Mögliche für die Sicherung und wissenschaftliche Erschließung des Wildberger Archivs geschehen. Gefahr zog erst wieder in der Inflationszeit nach dem ersten Weltkrieg herauf, als 1922 die Papierfabriken sich für das "Altpapier" auf der Kirchenbühne interessierten. Die Archivdirektion, die 1921 von der Kommission die Archivpflege übernommen hatte und jetzt auf Grund der Pflegeraufnahmen wusste, dass das Wildberger Archiv "das seltene Beispiel einer altwürttembergischen Stadt- und Amtsregistratur" bot, vermochte den Verlust des Archivs abzuwenden. Sie konnte auch die Stadt 1928 zum Rückkauf der 1891 von Albert Schilling erworbenen, inzwischen weiter veräußerten, aber zum Glück noch vollständig vorhandenen Archivalien über den Dreißigjährigen Krieg veranlassen (Nr. 5579-5657). Große Verdienste um die Versorgung des Archivs erwarb sich in diesen Jahren der Wildberger Stadtpfarrer Immanuel Völter, unterstützt vom Archivar des Evangelischen Oberkirchenrats in Stuttgart, Dr. Julius Rauscher. Erneute und diesmal ernste Gefahr drohte dem Archiv 1933, als die Kirche baulich instandgesetzt wurde. Die Akten kamen von der Kirchenbühne in eine Dachkammer des unteren Schulhauses in der Bahnhofstrasse und in das Dachgeschoss des Fruchtkastens im ehemaligen Kloster Reutin. In beiden Räumen fehlten Regale. Landesamt für Denkmalpflege und Archivdirektion bemühten sich, den wertvollen Bestand nunmehr endgültig zu sichern. Da dies in Wildberg ohne große Kosten für die Gemeinde nicht möglich war, erklärte sich die Stadtverwaltung in den Verhandlungen mit der Archivdirektion bereit, ihr Archiv dauernd an das Staatsarchiv abzugeben, wobei der Gemeinde das Eigentumsrecht an den auf die Stadt und Stadtmarkung Wildberg bezüglichen Akten vorbehalten blieb. 1934 wurde das Archiv in das Staatsarchiv Ludwigsburg überführt. Diese Lösung, angesichts der Wildberger Verhältnisse zweifellos die beste, war freilich nur in einem besonderen Einzelfall möglich. Schon aus Mangel an Raum und Personal können die staatlichen Archive nicht daran denken, Aktengut der kommunalen Selbstverwaltung in größerem Umfang zu übernehmen. Sie werden vielmehr heute und in Zukunft immer entschiedener darauf hinwirken, dass die Kreisverbände und Gemeinden selbst den schriftlichen Zeugnissen ihrer Geschichte einen geordneten Fortbestand an Ort und Stelle sichern und sie den Zwecken der Verwaltung, der wissenschaftlichen Landeskunde und der Heimatforschung erschließen. Welcher Weg dabei etwa einzuschlagen ist, soll das vorliegende Inventar dartun.
4. Einrichtung des Inventars: Das Staatsarchiv Ludwigsburg konnte die weithin ungeordnet übernommenen, umfangreichen Bestände (140 lfd. m Bände und 33 lfd. m Akten) zunächst nur nach einzelnen großen Gruppen äußerlich gliedern. Die eingehende, wissenschaftlichen Ansprüche genügende Ordnung und Verzeichnung erfolgte erst 1947-1951 im Rahmen der von Oberarchivrat D. Dr. Max Miller geleiteten Reorganisation des Ludwigsburger Archivs. Die Bearbeiter sind hierbei nach folgenden Grundsätzen verfahren: a) Der Bestand blieb als einheitlich erwachsenes Gebilde ungetrennt beisammen. Die nach seiner Übernahme in der "Gesamtübersicht über die Bestände der staatlichen Archive Württembergs"(14) vorgesehene Zerlegung in drei Archive (A 449 = Stadt- und Amtsschreiberei Wildberg, A 573 = Stadt Wildberg bis 1806, F 252 = Stadt Wildberg nach 1806) erwies sich praktisch als undurchführbar. Der Gesamtbestand erhielt die Bezeichnung A 573, die Bestandsnummern A 449 und F 252 der Gesamtübersicht fielen weg. Herausgelöst und in die entsprechenden Bandselekte des Staatsarchivs Ludwigsburg (A 304 und A 306) eingereiht wurden lediglich die Befehlsbücher der Vogtei bzw. Kellerei und die Stadt- und Amtsversammlungsprotokolle. b) Entsprechend dem Brauch der württembergischen Staatsarchive wurde der Bestand in die drei nach der Art ihrer Aufbewahrung unterschiedenen Hauptgruppen Urkunden (A), Bände (B) und Akten (C) gegliedert. Doch wurde Zusammengehöriges nicht getrennt, sodass z.B. ungebundene Rechnungsbeilagen bei den gebundenen Hauptbüchern, ungebundene Inventuren und Teilungen bei den gebundenen stehen. c) Innerhalb der Bände (B) wurde die Zweiteilung in "Stadt und Amt" und "Gemeinde Wildberg" beibehalten, wie sie schon die alten Repertorien des 18. Jahrhunderts zeigen. d) Bei den Akten (C) ist diese Zweiteilung aufgegeben, das sie zur doppelten Führung fast aller Rubriken genötigt hätte. Im übrigen lehnt sich die Gliederung der Akten tunlichst an die alten Registraturrubriken an. Wo dies nicht möglich war - wie bei manchen Akten des 19. Jahrhunderts und solchen älteren Akten, die keinerlei registraturmäßigen Zusammenhang mehr aufwiesen -, wurden neue Sachrubriken gebildet. e) Während der Bearbeitung lagen die von der Württembergischen Archivdirektion 1951 herausgegebenen "Richtlinien für die Ordnung und Verzeichnung von Gemeindearchiven"(15) noch nicht vor. Die bei der Schaffung der Richtlinien erarbeiteten Grundsätze sind daher im nachfolgenden Inventar noch nicht durchweg angewandt. f) Zur Erleichterung der Benützung und Zitierung wurden - in der Reihe der "Württembergischen Archivare" erstmals - alle Urkunden, Bände und Aktenfaszikel fortlaufend nummeriert. g) Archivalien vor 1820 wurden überhaupt nicht, jüngere nach den Grundsätzen der staatlichen Archivverwaltung ausgeschieden. Diese entsprechen den vom Innenministerium erlassenen "Richtlinien für die Ausscheidung von Akten und Büchern aus den Registraturen der Gemeinden, der Landkreise und Zweckverbände" (Amtsblatt 1949, S. 161 ff.; abgedruckt auch in: Veröffentlichungen der württembergischen Archivverwaltung Heft 5 (1952), S. 62-68). h) Die Akten sind in bedruckte Umschläge verpackt, die Urkunden - jede in besonderem Umschlag - in Schachteln verwahrt. Das hiernach zunächst maschinenschriftlich gefertigte Repertorium umfasst zwei stattliche Foliobände von zusammen nahezu 1200 Seiten, Die gekürzte Bearbeitung für den Druck musste diesen Umfang fast auf ein Zehntel zusammenraffen. Dies war in erster Linie möglich durch eine stark kürzende Inventarisierung der großen Bändereihen (Protokolle, Rechnungen, Inventuren und Teilungen usw.); obwohl diese beinahe vier Fünftel des Gesamtbestandes ausmachen, beanspruchen sie nur knapp ein Drittel des Drucktextes. Des weiteren wurden die für den Druck ohnehin weniger geeigneten Abteilungen (Strafsachen, Ehesachen, Skortationen) nur summarisch angegeben, auch sonst nach Möglichkeit Aktengruppen zusammengefasst, die "Betreffe" schlagwortartig knapp formuliert und alle Angaben formaler Art (Umfang der Faszikel, Format der Bände usw.) weggelassen. Maßgebend war hierbei die Absicht, auch in dieser gedruckten Kurzfassung den Wirkungskreis des altwürttembergischen Amts anschaulich hervortreten zu lassen und möglichst vielen Zweigen geschichtlicher Forschung, einschließlich der Familienkunde, neuen Quellenstoff zu erschließen. Der Rückgriff auf das im Staatsarchiv Ludwigsburg zugängliche, ausführliche Repertorium ist zwar bisweilen nicht zu umgehen, doch sind wenigstens sämtliche darin angeführten Orts- und Personennamen in das Register des gedruckten Inventars aufgenommen. Auf ein Sachregister konnte im Hinblick auf die weitgehende Gliederung des Inhaltsverzeichnisses und die zahlreich in den Text eingefügten Verweisungen verzichtet werden. Was dem Benützer in diesem Heft dargeboten wird, ist nicht mehr das vollständige Wildberger Stadt- und Amtsarchiv. Die wenigen schon 1885 nach Stuttgart gelangten Pergamenturkunden liegen in den Beständen A 422-423 des Hauptstaatsarchivs und sind, soweit sie aus dem Mittelalter stammen, in den Württembergischen Regesten I 2 (1927) bereits gedruckt inventarisiert. Zehn Pergamenturkunden von 1435, 1499 und 1543-1687, die bei der Pflegeraufnahme 1904/05 in Wildberg noch vorhanden waren, sind 1934 nicht in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt und müssen als verloren gelten. Ferner ist schon seit 1894 verschollen eine Kiste mit etwa vierzig, ins 14. und 15. Jahrhundert zurückreichenden Pergamenturkunden (Kauf-, Lehen- und Reversbriefen), die Eugen Schneider noch 1891 im Wildberger Rathaus festgestellt hatte. So nimmt es nicht wunder, dass der erhaltene Rest an Urkunden, zumal aus dem Mittelalter, geringer ist, als in den Archiven anderer altwürttembergischer Amtsstädte. An Akten aus der Zeit vor 1800 sind 1934 in Wildberg zurückgeblieben und jetzt dort im Rathaus verwahrt einige wenige Stücke über die bekannte Käuffelinsche Stiftung von 1555 bis ins 18. Jahrhundert (vgl. Nr. 3968-4225 und 6907-6916), dazu ein Faszikel Schäfereiakten vom 16. Jahrhundert an. Einige weitere Archivalien städtischer Herkunft, darunter zwei Kontributionsrechnungen von 1634-1635 und ein Schriftwechsel mit Konrad Widerholt 1652 ff., befinden sich in der Registratur des Stadtpfarramts.(16) Was sonst im 19. Jahrhundert durch Abgabe an andere Behörden von dem alten Bestand abgesplittert ist, wurde schon dargelegt. Was im Lauf der Jahrhunderte an Archivalien durch Krieg, Feuer Ausscheidung oder Unachtsamkeit unwiederbringlich verloren ging, ist beträchtlich. Trotzdem stellt der erhalten gebliebene Bestand, ein mächtiger Torso, in seiner Reichhaltigkeit eine Geschichtsquelle dar, wie sie für das 16. - 18. Jahrhundert von keinem zweiten Amt des Herzogtums Württemberg bekannt ist. In den Württembergischen Archivinventaren sind bis jetzt Archive von 22 altwürttembergischen Amtskörperschaften ganz oder teilweise vertreten. Nennenswert sind darunter nur die von Beilstein, Blaubeuren, Kirchheim/Teck, Waiblingen und Winnenden.(17) Keines von ihnen lässt sich nach Umfang und Ergiebigkeit mit dem Wildberger Bestand vergleichen. In ihm spiegelt sich nicht das individuelle Leben des alten Amts Wildberg allein, sondern zugleich das typische von "Stadt und Amt" überhaupt, das Leben der altwürttembergischen Amtskörperschaft und ihrer Selbstverwaltung in farbiger Anschaulichkeit, wie wir sie bisher nicht gekannt haben. Verzeichnis der im Stadtpfarramt und in der Sakristei der Stadtkirche vorhandenen Archivalien siehe Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg Nr. 939/59. Im Dezember 1959 sind im Pfarramt Wildberg (vgl. Kanzleiakten Nr. 1525/59) die im Vorwort des Wildberger Pfarrarchiv-Inventars aufgeführten städtischen Akten (gebundene Akten, frühere Nr. 47; ungebundene Akten, frühere Nr. II-IV, IX, 7, 23 - 25) eingekommen. Diese Akten wurden zugehörigen Orts eingereiht (jetzt Nr. 492 a - 492 c, 1049 a und 1049 b, 4754 a - 4754 y, 5149 a, 5669 a, 6548 a, 6675 a, 6907 a und 6907 b, 6916 a sowie in weiteren, schon vorhandenen Büschelnummern). Im Austausch dafür wurden dem Pfarrarchiv Wildberg die im vorliegenden Repertorium verzeichneten Kirchenzensur- und Kirchenkonventsprotokolle (Nr. 6808 - 6817) übergeben. Das Inventar über das Pfarrarchiv Wildberg ist bei den Fremdrepertorien abgelegt. Anmerkungen: (1) Original der Verkaufsurkunde vom 10.08.1440 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Württ. Regesten Nr. 14 636. (2) Von der Regierungszeit Herzog Christophs bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges stand das Amt Wildberg seiner Steuerkraft nach im Durchschnitt an 40. Stelle (Württ. Landtagsakten II, 3, 1919, S. 793). (3) Schneider, Das älteste Anbringen der württembergischen Landschaft (Württ. Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 3, 1894, S. 346); Wilhelm Ohr, Einleitung zu Württ. Landtagsakten I, 1, 1913, S. XVII. (4) So etwa Fritz Benzing, Die Vertretung von "Stadt und Amt" im altwürttembergischen Landtag, unter besonderer Berücksichtigung des Amts Nürtingen. Tübingen, maschinenschriftliche Dissertation, 1924; Walter Schempp, Der Finanzhaushalt der Stadt- und Amtspflege Tübingen unter Herzog Karl Alexander. Würzburg 1938; wichtige Einzelheiten auch in Viktor Ernsts Oberamtsbeschreibungen, namentlich Leonberg I, 273 ff. (5) Karl Zimmermann, Der Vogt in Altwürttemberg. Juristische Dissertation, Tübingen 1935. (6) Oberratsakten (A 206 Nr. 5409). (7) Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze XIII, S. 703 f., 801 f. (8) Akten der Landrechnungsdeputation (A 241, Wildberg Nr. 16). (9) Quelle für diesen Abschnitt sind, soweit nichts anderes angegeben, Nr. 5194 bis 5211 des Inventars und die Kanzleiakten der Württ. Archivdirektion Stuttgart. Für das 16. und 17. Jahrhundert dürfte eine planmäßige Durchsicht der älteren Rechnungsreihen noch manche ergänzende Nachricht zur Archivgeschichte bringen. (10) Oberratsakten (A 206 Nr. 5409). (11) Sie fehlen in unserem Bestand (vgl. Nr. 168-486 u.a.). Über ihren Verbleib war beim Kreisverband Calw nichts mehr festzustellen. Sind 1967 von der Amtspflege Nagold eingekommen. (12) Inwieweit diese Feststellung auf die altwürttembergischen Dorfarchive verallgemeinert werden darf, ist noch zu klären. (13) Aus dem leben einer Kleinstadt vor 300 Jahren, Schwäbische Chronik 1886 (4.2.) (14) Veröffentlichungen der württ. Archivverwaltung Heft 2, Stuttgart 1937. (15) Abgedruckt in: Die Archivpflege in den Kreisen und Gemeinden (= Veröffentlichungen der württ. Archivverwaltung Heft 5, Stuttgart 1952), S. 49-61. (16) Lt. freundlicher Mitteilung von Herrn Bezirksnotar a.D. Karl Neef in Wildberg, dem Verfasser der jüngst erschienenen Wildberger Stadtgeschichte (Das Bergstädtchen Wildberg an der Nagold, Schicksal einer schwäbischen Kleinstadt, Altensteig 1951. Vertrieb durch die Stadtverwaltung Wildberg). Herrn Neef sind die Bearbeiter des Inventars auch sonst für sach- und ortskundigen Rat sehr zu Dank verpflichtet. (17) Heft 6, S. 4-15; Heft 21, S. 20-31; Heft 17, S. 15 ff.; Heft 15, S. 4 ff., 21-23, 105 ff.
Abkürzungsverzeichnis:
abg. abgegangen
Abschr. Abschrift, Abschriften
B. Bürger
begl. beglaubigt
Gde. Gemeinde
h. Heller
Jg. Jahrgang
Jgg. Jahrgänge
Jh. Jahrhundert
Kl. Kloster
Konz. Konzept
lb.h. Pfund Heller
o.J. ohne Jahresangabe
Or. Original
Pap. Papier
Perg. Pergament
Sr. Siegler
ß Schilling
28 Urkunden, Bd. 1-7166 (ca. 7300 Büschel und Bände)