Abt Benedikt und der Konvent des Kl. Lorch übergeben dem Kl. Adelberg das Recht, die Heiligenrechnung in Oberberken ("Berkach") abzuhören. Das Kl. Adelberg verpflichtet sich, den dem Kl. Lorch gehörigen halben Zehnten zu Oberberken ohne Schwierigkeiten herauszugeben.