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Die Stadt Tübingen bewilligt den Erben des Dr. Martin Breuninger eine Steuer von nur 2 lb h von den erkauften Gütern der Ursulinen, die noch in ihrem Besitz sind, zu entrichten.
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Die Stadt Tübingen bewilligt den Erben des Dr. Martin Breuninger eine Steuer von nur 2 lb h von den erkauften Gütern der Ursulinen, die noch in ihrem Besitz sind, zu entrichten.