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Papst Gregor XII. erlaubt dem Abt von Maulbronn, den Dienstlichen des Klosters auf den Höfen Elfingen, Füllmenbach (Villenspach) und Salzach sowie den sich dort aufhaltenden Armen und Fremden in der Todesnot die Sakramente geben zu lassen.
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Papst Gregor XII. erlaubt dem Abt von Maulbronn, den Dienstlichen des Klosters auf den Höfen Elfingen, Füllmenbach (Villenspach) und Salzach sowie den sich dort aufhaltenden Armen und Fremden in der Todesnot die Sakramente geben zu lassen.