Abt Georg leistet, nachdem ihm vom Herzog die Enthebung von der Abtswürde und Verwaltung gewährt und ein Leibgeding sowie eine Wohnung in Merklingen verwilligt worden, auf alle mit seiner bisherigen Würden verknüpften Rechte Verzicht und bewilligt, dass, was er an Barschaft, Bettgewand und Hausrat hinterlasse, dem Kloster gehören solle.