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Landratsamt Balingen (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt/Landratsamt Balingen
1736-1957
Überlieferungsgeschichte
Zum Amt Balingen gehörten bis 1803 die Orte Balingen, Burgfelden, Dürrwangen, Endingen, Engstlatt, Erzingen, Frommern, Heselwangen, Hossingen, Laufen an der Eyach, Meßstetten, Oberdigisheim, Onstmettingen, Ostdorf, Pfeffingen, Stockenhausen, Streichen, Tailfingen, Tieringen, Truchtelfingen, Waldstetten, Weilheim, Winterlingen, Zillhausen. Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 fügte das Kloster Margrethausen und der Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19.12.1805 die stauffenbergischen Orte Lautlingen, Margrethausen mit Ochsenberg, Geislingen und die ulm-erbachischen Orte Erlaheim und Unterdigisheim hinzu.
Bei der umfassenden Organisation des Königreichs durch die Edikte vom 20.12.1807 und 25.04.1807 und 26.04.1808 wurden unter Aufhebung des Amtes Ebingen dem Oberamt Balingen noch die Orte Ebingen, Bitz und Wannental (Gemeinde Zillhausen) zugeteilt. Dem Oberamt wurden darüber hinaus untergeordnet:
1. das Patrimonial-Obervogteiamt Dotternhausen mit Dotternhausen und Roßwangen,
2. das Patrimonial-Obervogteiamt Geislingen mit Geislingen, Lautlingen mit Ochsenberg und Tierberg, Margrethausen und Baisingen,
3. das Patrimonialmat Oberhausen mit Oberhausen und Hausen am Tann,
4. das Patrimonialamt Werenwag mit Kallenberg:
a. von Werenwag: Werenwag, Hartheim, Heinstetten, Kolbingen, Langenbrunn, Renquishausen, Schwenningen auf der Hart und Unterdigisheim,
b. von Kallenberg die Orte Kallenberg, Erlaheim, Dormettingen, Heidenstadt, Nusplingen und Obernheim.
Im Februar 1810 wurde wieder ein Oberamt Ebingen gebildet mit den Orten Ebingen, Bitz, Winterlingen, Werenwag, Hartheim, Heinstetten, Kolbingen, Langenbrunn, Renquishausen, Schwenningen auf der Hart, Kallenberg, Heidenstadt, Nusplingen und das Patrimonial-Justizamt Stetten am kalten Markt mit den Amtsorten Stetten am kalten Markt, Hausen im Tal, Neidingen, Bösen-Nusplingen, Ober- und Unter-Glashütte. Dotternhausen und Roßwangen musste das Oberamt Balingen dem Oberamt Spaichingen und Baisingen dem Oberamt Horb abgeben. Allein durch Staatsvertrag vom 02. Oktober 1810 wurden Werenwag, Hartheim, Heinstetten, Langenbrunn, Schwenningen, Kallenberg, Stetten am kalten Markt, Hausen im Tal, Neidingen, Nusplingen, Ober- und Unter-Glashütte, somit der größere Teil des Oberamts Ebingen an Baden abgetreten. Der restliche Teil des Oberamts Ebingen wurde durch Organisationsmanifest vom 27.10.1810 als ein Unteramt mit den Orten Ebingen, Bitz und Winterlingen dem Oberamt Balingen, Nusplingen und Renquishausen dem Oberamt Spaichingen und Kolbingen dem Oberamt Tuttlingen zugewiesen. Das im Februar 1810 vom Oberamt Rosenfeld erhaltene Täbingen gab das Oberamt Balingen nach dem Organisationsmanifest vom 27.10.1810 dem Oberamt Rottweil, dazu noch Dormettingen, Hausen am Tann und Oberhausen, dem Oberamt Spaichingen Obernheim ab.
Diesen Bestand hatte das Oberamt Balingen bis 1938. Nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25.04.1938 wurden dem nunmehrigen Landratsamt Balingen fogende Gemeinden zugewiesen:
a) vom Oberamt Sulz: Bickelsberg, Binsdorf, Brittheim, Isingen, Leidringen und Rosenfeld,
b) vom Oberamt Spaichingen: Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Weilen unter den Rinnen,
c) vom Oberamt Rottweil: Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Roßwangen, Schömberg, Täbingen, Zimmern unter der Burg.
Eingemeindet wurden: 1934 Heselwangen nach Balingen, Truchtelfingen nach Tailfingen, 1937 Dürrwangen nach Frommern. 1936 vereinigten sich die Gemeinden Weilheim und Waldstetten zur Gemeinde Weilstetten.
Die nachstehend verzeichneten Akten wurden 1954 (Acc. 12/54) und 1959 (Acc. 21/59) dem Staatsarchiv übergeben. Neben den alten Signaturen tragen die Akten auch solche nach dem "Aktenplan für Württembergische Landratsämter" von Flattich, nach welchem sie vermutl ich erst 1953 bei der Umstellung der Registratur umsigniert wurden. Die alte Registraturordnung konnte im wesentlichen wieder hergestellt werden. Die Akten der früheren Oberämter Sulz, Rottweil und Spaichingen, die 1938 nach Balingen abgegeben wurden, sind, wenn sie vom Landratsamt nicht weitergeführt wurden, den alten Oberamtsbeständen zugeschieden worden. 50 Faszikel Akten aus der Zeit vor 1806 wurden zur Vereinigung mit den entsprechenden Beständen in den anderen Staatsarchiven ausgesondert.
Akten gleicher Provenienz aus früheren Ablieferungen für die Zeit von 1806 - 1925 befinden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg in Bestand F 153.
Der vorliegende Bestand umfasst 1494 Nummern in 21,60 lfd.m und die Zeitspanne von 1806 - 1957. Die Ordnung und Verzeichnung besorgte Regierungsinspektor Kungl, Register und Reinschrift Frau Kalkuhl.
Sigmaringen, Januar 1965
Regierungsinspektor Kungl
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Deutsches Reich: Wahlen; Volksbegehren; Verstöße gegen Schutz der nationalen Symbole; Württemberg: königliches Haus, Staatsgebiet, Verfassung und Verwaltung; Oberamt: Errichtung, Gebiet, Bezirksbehörden, Vermessung und Vermarkung, Oberamtmann, Personal, Amtsblatt, Dienstgebäude und Dienstbetrieb, Visitation, Amtskörperschaft und Kreisverband; Gemeinde: Einteilung, Markungsgrenzen, Gemeindebehörden, Gemeindeangehörigkeit, Vermögen und Liegenschaften der Gemeinden, Gemeindenutzungen, Stiftungen, Gemeindevisitationen; Verhältnis zum Ausland; Inländer im Ausland, Fremdenlegion, Reparationen, Kolonialdienst; Staatsbürgerrecht; Auswanderung; Militär: Quartierleistungen, Mobilmachung, Munitionszerlegungsstelle in Ebingen, Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge, Kriegsgefangene; Steuern und Abgaben; Kirche: Pfarreieinteilung, Konvente, Gottesdienst, Visitation, Vereine, Geistliche, Besoldung, Kirchenmusikdirektor, Kirchenpflege, Bauwesen, Kirchenvermögen, Kirchensteuer; Sekten und sonstige Religionen; Volksschule: Schulgeld, Statistik, 8. Schuljahr, Unfallversicherung, Schulbehörden, Lehrer, Besoldung, Lehrerwohnung, Visitationen, Bauwesen, Unterricht; höhere Schulen; Fortbildungsschulen; Arbeitsschulen; Kleinkinderschulen; Volksbibliotheken; Volksbildungswerk; Ablösungen; Organisation und Personal der Polizei; Hochbauwesen; Ortsbausatzungen; Natur- und Denkmalschutz; Wasserbauwesen, Mühlen; Verkehr mit feuergefährlichen Stoffen und Kaminfeger; Feuerlöschordnungen und Feuerwehren; Gebäudebrandversicherung; Medizinalvisitationen; Heil- und Pflegepersonen; Heilanstalten und Bäder; Verkehr mit Arzneimitteln und Drogen; Krankheiten; Bestattungswesen; Veterinärwesen, Tierseuchen, Abdeckerei; Meldewesen; Ausländer und Kriegsgefangene; Aufsicht über Presse, Vereine und Versammlungen; Anarchisten und Sozialisten; Waffen und Munition; Gefangene; Naturkatastrophen; Skortationsvergehen; Landwirtschaft: Vereine, Fachschulen, Grundstücksverkehr, Feldbereinigung, Wein-, Obst- und Gartenbau, Tierzucht, Viehversicherungsvereine, landwirtschaftliche Notstände; Körperschafts- und Privatwaldungen; Jagd und Fischerei; Gewerbebetriebe; gewerblicher Unterricht; Wirtschaftskonzessionen; Märkte; Sparkassen; Arbeitszeitschutz; Sonderschutz für Frauen und Jugendliche; Arbeitsordnungen; Arbeitsvermittlung; Streiks; Kranken- und Invalidenversicherung; Handel; Eichwesen; Bergwesen; Straßen und Wege; Eisenbahn; Luftverkehr; Post, Telefon und Kraftpostlinien; Rechtspflege: Notariate, Ehemündigkeit, Patente, Vereinsregister; Fürsorgestellen; gehobene Fürsorge; Unterbringung von Ausgewiesenen; Jugendfürsorge; Wandererfürsorge; Wohlfahrtspflege; Wohnungsfürsorge; Kriegswirtschaft und Zwangsbewirtschaftung: Kreisernährungsamt, Lebensmittelkarten, Lebensmittelgeschäfte und -hersteller, Ablieferung und Beschlagnahmung von Lebensmittel, Lebensmittelversorgung, Verpflegung der Kriegsgefangenen, verschleppten Personen und Zivilarbeiter, Wirtschaftskontrolldienst, Bezugsscheinwesen, Bewirtschaftung von Leder, Textilien, Eisen, Kohle und Treibstoff.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.