Einziehung von Verzeichnissen darüber, welche mittelbaren Güter, Zehenden, Gülten, Zinsen und andere Gefälle von auswärtigen Reichsständen, Stiften, Klöstern und mittelbaren von Adel in Württemberg "besessen" werden, welche nicht der gewöhnlichen Versteuerung unterworfen sind