Search results
  • -4 of 120

Zeir Hoch aus Gönningen, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., dort vier Wochen festgehalten, jedoch aus Gnade mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und 20 lb h als Strafe zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben und andere Wilderer dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. Er bürgt mit einem eigenen Acker, festgelegt durch Flurbezeichnung, Anlieger und Größe.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...