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Herzog Ulrich zu Württemberg verschreibt 118 1/2 fl. auf Stadt und Amt Cannstatt haltender jährlicher Gült für ein von dem Abt und Kloster zu Maulbronn als Sicherheit für ein Kapital von 2600 fl, das von Kloster Maulbronn an den von der Landschaft dem Herzog bewilligte 130.000 fl übernommen wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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