Bischof Berthold zu Straßburg verleiht den zu Ettenheim gelegenen bischöfl. Freihof, dem Jöselin Kelner, dem Nicolaus Ströbelin, dem Wernelin Merkelin und dem Heinrich Holsch, Bürgern zu Ettenheim, zu Erblehen gegen eine jährliche Gült von 100 Viertel Weizen, 100 Viertel Winterweizen und 100 Viertel Hafer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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