Bruder Hinricus, Abt, u. der ganze Convent des Klosters St. Marienthal bekennen, daß Sie dem Herrn Prior, Propste u. ganzem Convente des Klosters St. Ludegeri bei Helmestat das Eigenthum übertragen haben an 4, in den Feldern von Edelerstorpe belegenen Hufen, von welchen die Eine zinspflichtig, die anderen 3 aber frei seien. Die Zinshufe, die jährlich 9 solidos Helmstadter Denare zahle, habe ein gewisser Sithmeiere von Ihrer Kirche besessen, eine andere Fridericus de Somerstorpe bebauet u. davon alljährlich 3 quartalia Roggen gegeben; die übrigen aber habe Hinricus de Nenstede, für jährliche Lieferung von einem chorus Roggen u. einem halben chorus Hafer, inne gehabt. Als Ersatz für die Hufe, die 9 solidos zahle, sowie für das Eigenthum an der 3 quartalia Roggen zahlenden Hufe haben die vorgedachten Prior, Propst und Convent Ihnen u. Ihrer Kirche, unter rechtmäßigem Titel eines Tausches, eine in den Feldern von Algetstorp belegene, jährlich 8 solidos zahlende Hufe mit allen Rechten überwiesen, wie diese in dem Ihnen darüber gegebenen Briefe ausführlich bezeichnet worden: als Vergeltung aber für die 3 quartalia Roggen u. die beiden, einen chorus Roggen u. 1/2 chorus Hafer zahlenden Hufen haben sie Ihnen u. Ihrer Kirche 28 Mark Stendalschen Silbers gegeben, die zum offenkundigen Nutzen Ihres Convents verwandt seien. Sie entsagen demnach für Sich und Ihre Nachfolger der vorgenannten Hufen in Edelerstorpe mit allen Rechten, sowie omni beneficio legum et canonum, der restitutio in integrum u. jeder Handlung, die Ihnen nutzen, dem Prior, Propste u. Convente St. Ludegeri aber schaden oder ein Präjudiz erzeugen könnte, u. übertragen auf dieselben u. deren Kloster alle Rechte, die Sie an den vorgedachten Hufen gehabt haben. Außerdem verpflichten Sie Sich, dem erwähnten Convente rechte und schuldige Gewähr im Nothfalle zu leisten. - Dat. in valle Sancte Marie anno 1317 in die inventionis sancti Stephani prothomartyris gloriosi (3 Aug.) - cf. Urk. de eodem dato unter den Marienthaler Urk. (Von dem Siegel ist nur noch die grünseidene Schnur vorhanden.) Zeugen: Nicolaus, Prior; Volcmarus, Subprior; Otto, Kellner; Arnoldus de Wolterstorpe, Ludolfus Cantor, Fridericus, Kämmerer; zu Marienthal.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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