Georg, Herr zu Ochsenstein, bekundet, dass er in Gefangenschaft Friedrichs von Fleckenstein d. J. geraten war und darin "etlich tag" gesessen hatte. Nachdem Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz als Landesfürst die Freilassung seines Dieners Georg gefordert hatte, hat Friedrich von Fleckenstein sich nach einigen Verhandlungen verpflichtet, Georg in die Hand des Pfalzgrafen zu stellen oder ihn freizulassen, und ihn schließlich mit seinen Knechten und Genossen gütlich entlassen. Dafür versichert Georg von Ochsenstein für sich und die Seinen, dass er in keiner Weise gegen Friedrich von Fleckenstein, Ludwig von Bissersheim oder irgendwelche in der Angelegenheit Beteiligten vorgehen wird. Georg leistet Verzicht auf alle Ansprachen und Forderungen, insbesondere wegen Schäden und Verlusten ob der Gefangenschaft. Er gelobt und beschwört, die Bestimmungen treu einzuhalten. Wenn einer seiner Diener oder Genossen dagegen verstößt und sich anschickt, die Gegenseite wegen der Angelegenheit in irgendeiner Weise anzuklagen oder Forderungen geltend zu machen, will Georg dies auf eigene Kosten nach bestem Vermögen unterbinden. Der Herr von Ochsenstein kündigt sein Siegel an und bittet Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, Bischof Matthias von Speyer und seine Schwager und Vettern Friedrich, Simon Wecker und Heinrich von Zweibrücken-Bitsch um Mitbesiegelung.