Notiz über einen Vertrag zwischen Abt Georg (Jorgen) zu St. Stefan zu Würzburg einer- und Georg (Jorgen) von Venningen, Rittter, anderseits. Der Ritter hatte den Abt verhaftet, da dieser sich als Selbstschuldner für 225 Gulden verschrieben hatte, welche unbezahlt geblieben sind. Darauf hatte Pfalzgraf [Philipp] ihn dem Bischof [Rudolf] von Würzburg zu Liebe entledigt und wegen etlicher Kosten wie Zehrgeld, Botenlohn und Schäden geschlichtet: Der Ritter schickt das Pferd des Abts binnen 14 Tagen nach Würzburg oder entrichtet 12 Gulden. Für das dem Abt und seinem Schreiber abgenommene Geld, Zehrung, Botenlohn, Kosten, Schäden und Auslagen, bezahlt der Ritter 11 Gulden. Die beiden ausstehenden Äxtlein (exstlin) sollen mit dem Pferd oder Geld geschickt werden; falls der Ritter sie nicht mehr hat, soll Ersatz in gleicher Güte geschickt werden. Der Ritter bezahlt dem Schreiber die Anfertigung eines neuen kupfernen Signets als Notariatszeichen.