Peter Holdermann von Weilheim, wegen beleidigender, in betrunkenem Zustand gemachter Äußerungen über König und Obrigkeit zu Kirchheim gef., auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder sich zu verpflichten, kein Wirtshaus mehr ohne Erlaubnis zu betreten, wählt das letztere, gelobt die genannte Bestimmung einzuhalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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