Hans Schmidt von Owen, wegen eines Streites mit seinen Eltern, in den auch sein Schwestermann, Barthlin Schmidt von Dettingen verwickelt war und in dessen Verlauf er seine Mutter schwer geschlagen und gestoßen hatte, zu Kirchheim u. T. gef., jedoeh auf Fürbitte seiner Eltern, die ihm seine Tat verziehen haben, unter der Bedingung wieder freigel., daß er Zechen und Gesellschaften künftig meide, keine Waffen mehr trage und seine Atzung bezahle, verpflichtet sich, dies auszuführen und zu halten und schwört U.