Zollverordnungen betr. die Untertanen des Deutschordens zu Gellmersbach, die Beamten und Diener des Deutschordens; die Malteser- und andere, der schwäbischen Ritterschaft nicht inkorporierte Ritte; die Grafen von Hohenlohe-Oehringen; die fränkische Ritterschaft; die Bietigheimer Gefälle zu Obereisisheim; die Franziskaner zu Neckarsulm; die kurpfälzisch-mainzischen und bayerischen Untertanen; die löwensteinischen Untertanen; die Reichsstadt Heilbronn sowie die fürstlichen und gräflichen Effetti (Effekten).