Vogt, Bm. und Gericht zu Stuttgart verkaufen von Amts wegen mit fürstlicher Bestätigung und mit Willen der meisten Gläubiger des Abraham Christoph Grueber, Dr. der Medizin zu Stuttgart, der Stiefkinder des Dr. G., gen. Lutzische Kinder, und ihrer Pfleger sowie der Kuratoren Johann Heppeler, Ratsverwandter, und Johann Haim, Stadtuntergängers, an Johann Mayer, Rentkammerexpeditionsrat und Kammerschreibereiverwalter zu Stuttgart, die baufällige Behausung des Dr. G. auf dem Turnieracker, an dem Bouwinghausischen Haus mit Garten, dem fürstlichen Schweinestall, der Stadtmauer und der gemeinen Straße stehend, mit Zubehör und Rechten, wie alles im Kaufbrief vom 31. Mai 1652 (U 248) festgelegt ist, um 1 500 fl Bargeld in bestimmten Münzsorten der im Herzogtum Württemberg gängigen Währung, die nach Erörterung der Schuldsache des Dr. G. auf dessen Gläubiger verteilt werden sollen. Die A. haben die Behausung auf fürstlichen Befehl mit den deputierten fürstlichen Bau- und Werkmeistern in Augenschein genommen und über Baufälligkeit, Reparaturkosten und verbleibenden Wert berichtet. Danach haben sie das Haus nach weiteren fürstlichen Befehlen dreimal öffentlich ausrufen lassen, Güterverwalter bestellt und gemäß fürstlicher Bauordnung veranlaßt, daß das Haus wieder an den Mann und 'in Aufrichtung' kommt.