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Renovationsmessungen, Neumessungen. (Generalia). Enthält: Renovation in den früher definitiv besteuerten Ämtern (Vollzug des § 119 des Grundsteuergesetzes von 1828); Neuaufnahme von Städten und Ortschaften in größerem Maßstab (Bd.4-11)
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Renovationsmessungen, Neumessungen. (Generalia). Enthält: Renovation in den früher definitiv besteuerten Ämtern (Vollzug des § 119 des Grundsteuergesetzes von 1828); Neuaufnahme von Städten und Ortschaften in größerem Maßstab (Bd.4-11)