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Martin Kissling, Schmied aus Gönningen (Giningen), zu Tübingen gef., weil er dem Wildbret nachgegangen war und auf der "Haid" im Zwiefalter Forst einen Hirsch geschossen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, laut eines Mandats einen Abtrag von 20 lb h sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwört U. Er verbürgt sich gemäß des gen. Mandats mit 40 fl und für den Fall des Bruchs dieser U., der Verheimlichung von anderen Wildfreveln oder des unerlaubten Tragens einer Büchse und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner drei Bürgen, die sich verpflichten, bei einer Übertretung dieser Verschreibung ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu Lassen, bis die Summe von 40 fl bezahlt ist. - Bürgen: 1) Jörg Ruoff, sein Schwiegervater 2) Galle Kissling (Kyßling), sein Bruder 3) Michel Lutz, sein Schwager, alle aus Gönningen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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