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Kaiser Karl V. erneuert das Württemberg gegebene Judenmandat, von 1521, bestimmt darüber hinaus, dass nur württembergische Gerichte für Klagen von Juden gegen Württemberger zuständig sind, das Schuldbriefe der Juden als Beweismittel nicht anzuerkennen sind, und erteilt Württemberg von neuem das Recht, Ächern Aufenthalt zu gewähren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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