Schirmkorn von 200 Mltr. Roggen und 50 Mltr. Weizen, das die Beklagten den zu Gommershoven, Groß-Mönchhof, Klein-Mönchhof, Rath und Rheidt in der Herrschaft Bedburg gelegenen Gütern der Abtei seit Erwerbung der Herrschaft durch Graf Werner von Salm-Reifferscheid-Dyck abnehmen. Der Streit um die Abgaben der Klostergüter geht bis 1377/78 zurück. Im Dez. 1378 und Feb. 1379 prozessierte das Kloster gegen Reinhard von Reifferscheid vor der päpstl. Kurie. Das RKG entschied mit Endurteil von 1679 (Bd. 5, 224f.): Kamp soll das Schirmkorn mit allen Nachforderungen zahlen, seine Höfe sollen aber von allen weiteren Auflagen und Kontributionen - außer denen, die der Erzbischof von Köln fordern kann -, von Diensten, Beden und anderen mehr befreit sein. Eine in den Prozeß miteingebrachte Klage wegen 2000 Gulden mit jährlich 80 Goldgulden Zinsen, die Kamp 1523 dem damaligen Herrn von Bedburg, Graf Wilhelm von Neuenahr, gezahlt und für die es dem Pfarrer von Düren eine Rente von 80 Gulden verschrieben hatte, wurde vorläufig abgewiesen; die Klage sollte besser begründet bzw. die Vorakten aus Kaster, wo die Sache von 1601 bis 1603 verhandelt worden war, beigebracht werden. - Die Kläger beantragten bei dem Erzbischof Karl Heinrich von Mainz als Reichserzkanzler Revision des Urteils. - In gleicher Weise wie bei Kamp wurden auch die Pfarrei und ein Hof des Kölner Antoniterklosters zu Büsdorf (Bustorf) in der Herrschaft Bedburg und die in derselben Herrschaft liegenden Güter des Klosters Rolandswerth und des Vogtes von Nörvenich mit Abgaben belastet.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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