Margret Stöcklerin von Wellingen, wohlverschuldeter Sachen wegen zu Kirchheim im Gefängnis des Grafen Eberhard von Württemberg gelegen, jedoch aus Gnade freigelassen, schwört in Gegenwart der ehrsamen und weisen Ulrich Cristeiner, Menrat Beck und Hans Knepplin, alle drei Richter zu Kirchheim, U. und verspricht, Rechtsansprüche gegen die württembergische Herrschaft und deren Untertanen nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen.