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Propst, Dekan und Kapitel von Konstanz überlassen den Gebrüdern Berthold und Heinrich von Fellbach den von diesen ihnen abgetretenen Hof zu Cannstatt mit Ausnahme des mit ihm verbundenen Patronatrechts der dortigen Kirche.
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Propst, Dekan und Kapitel von Konstanz überlassen den Gebrüdern Berthold und Heinrich von Fellbach den von diesen ihnen abgetretenen Hof zu Cannstatt mit Ausnahme des mit ihm verbundenen Patronatrechts der dortigen Kirche.