König Heinrich (VII.) bekundet: Er hat die Fürstäbtiss-in von Essen (dilectam principem nostram abbatissam Assindensem) im Besitz der Vogtei von Rellinghausen (Rulinchusen) bestätigt, aus dem sie von dem Grafen Adolf von der Mark (de Marchia) verdrängt worden war. Er verbietet dem Grafen, die Äbtissin in dieser Sache vor einem anderen als dem Königsgericht zu verklagen. Ministerialen und etwaige Rechtsbrecher (iniuriatores) verweist er an seinen Burggrafen in Kaiserswerth (Werdensi) als zuständige Instanz. Datum apud Spiram V. idus dec., ind. IIII.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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