Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Adam Wolf von Erlenbach zu seinem Knecht. Dieser soll in allen angeforderten Geschäften von Haus aus mit einem reisigen Pferd wohlgerüstet gegen jeden dienen und tun, was ihm beschieden wird. Er schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was ihm als frommem, redlichem Knecht gebührt. Für seinen Dienst erhält er jährlich zu Lohn gegen ziemliche Quittung 12 Gulden, 12 Malter Korn, 24 Malter Hafer, ½ Fuder Wein und ein Hofkleid wie andere reisige Knechte. Wenn er zum Hof kommt und zum Dienst gefordert wird, erhält er vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere Seinesgleichen. Wenn er im Auftrag des Pfalzgrafen unterwegs ist, erhält er von diesem Kost und Futter. Der Pfalzgraf verspricht, ihm Pferde, die im Dienst verlustig gehen, zu ersetzen. Die Bestallung gilt für zehn Jahre, die jeweils zu St. Gilgen [= St. Ägidius, 1.9.] beginnen und enden. Er soll in seiner Hauswohnung zu Reifenberg (Riffennberg) dafür sorgen, dass ihn bei Abwesenheit die Briefe des Pfalzgrafen, mit denen er zum Dienst beschieden wird, erreichen können. Wenn er während dieser Zeit zum pfalzgräflichen Amtsknecht bestimmt wird, soll diese Übereinkunft ungültig sein und eine Neue getroffen werden.