Erhard Mörer aus Eibensbach im Güglinger Amt [Kr. Heilbronn], wegen Bruchs einer früheren U. und anderer Straftaten zu Kirchheim gef., daselbst auf herzoglichen Befehl peinlich beklagt und nach ordentlichem Rechtsverfahren dazu verurteilt, erneut U. zu schwören, der früheren und gegenwärtigen Verschreibung Folge zu leisten, keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, künftige Diebstähle zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, sowie seine Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel unverbrüchlich zu befolgen und schwört U. Mörer hatte im Jahre 1579 entgegen der öffentlich verkündeten Landesordnung und herzoglichen Mandate und Gebote in den Niederlanden fremde Kriegsdienste angenommen, war deshalb nach seiner Rückkehr am letzten Johannistag (24. Juni 1579) gef. und nach Leistung einer U. und des Gelöbnisses, nicht mehr auszutreten und ohne Erlaubnis seines Landesherrn in keine fremden Kriegsdienste zu treten, wieder freigelassen worden. Trotz seines Eides hatte er sich jedoch um Michaelis (29. Sept. 1579) wieder außer Landes begeben und fremde Kriegsdienste, jedoch ohne Erfolg, anzunehmen versucht. Er war hierauf zur Bestreitung seines Lebensunterhalts bettelnd im Land hin und her gezogen und hatte in den verflossenen 14 Tagen zusammen mit seinem Spießgesellen Thomas Rockeln aus Schilta in Bayern [?], zu Altenstadt [Stadt Geislingen] und Geislingen Diebstähle verübt, auch diesem geholfen, die dem Fuhrmann Peter Stehel entwendeten 3 Wagenketten in drei unbekannten Flecken zu verkaufen und mit ihm den Erlös von 1 fl 5 ½ Batzen geteilt. Sie wurden jedoch von dem bestohlenen Fuhrmann verfolgt, zu Jesingen in der Kirchheimer Vogtei angetroffen, festgenommen und nach Kirchheim ins Gefängnis gebracht.