Franzius von Herrstadt und Margarete, seine Frau, urkunden, dass Graf Johann von Wertheim ihnen erlaubt hat, von ihren bedepflichtigen Gütern dem Heinrich, Vikarier des hl. Geistes zu Wertheim, ein jährliche Gült von 7 fl., 8 Malter Korn und 1 Malter Weizen mit der Bedingung, dass sie die Gült innerhalb 3 Jahren zurückkaufen, wofür sie ihre Güter zum Pfand setzen.