Heiratsvertrag, vereinbart zwischen dem Grafen Otto Heinrich zu Schwarzenberg, Herrn zu Hohenlandsberg, und dem Herrn Hans Fugger, Herrn v. Kirchberg und Weißenhorn, bezüglich der Tochter Maria des Erstgenannten und des Sohns Christoph des Letztgenannten, womit der Braut von ihrem Vater gegen Verzicht auf allfällige Erbansprüche ein Heiratsgut von 20000 fl und von ihrem Verlobten eine Widerlage von 10000 fl und eine Morgengabe von 2000 fl zugesichert wurde.

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Staatsarchiv Nürnberg
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