Melchior Veit (Veuth) von Rechberg von und zu Hohenrechberg, Staufeneck etc., und Maria Magdalena von Rechberg, geb. von Hohenrechberg, dessen Gemahlin, verkaufen um 12.500 fl rh an Konrad von und zu Vellberg und Leofels, ihren Vetter, ihre von Ulrich von Rechberg, ihrem verstorbenen Schwager und Vater, ererbten allodialen, unbelasteten und unverpfändeten Güter an Jagst und Bühler (Angabe des Rückvermerks), die in einem diesem Kaufbrief angehängten und besiegelten Register (nicht mehr vorhanden) einzeln spezifiziert sind. Dem Käufer wird freigestellt, ob er den Preis sofort bar entrichten, oder bis zum nächsten Fest Cathedra Petri (22. Feb. 1587) verzinsen und dann 10.110 fl der Hirschhorn'schen Vormundschaft, Gläubigern der von Rechberg, die restlichen 2.390 fl den Verkäufern auszahlen will. Diese behalten sich das Recht vor, die aus der Zeit vor Abschluss dieses Kaufvertrags herrührenden und noch ausstehenden Forderungen gegen ihre Pächter und Grundholden (Gülten, Hauptrechte, Laudemien etc.) einzutreiben, die sonstigen Güterbesitzer haben sie aus deren Pflichten ihnen gegenüber bereits entlassen und an den von Vellberg als neuen Grundherrn verwiesen. Sie verzichten auf alle Rechte, die sie bisher an den verkauften Objekten innegehabt haben und übertragen dieselben auf den Käufer; die zugehörigen Besitztitel, Urbare und Zinsregister haben sie demselben ausgehändigt verbunden mit dem Versprechen, ihm oder seinen Erben weitere einschlägige Dokumente, die möglicherweise künftig in ihren Besitz gelangen, unverzüglich zuzustellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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