Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Räte die Irrungen zwischen Abt und Konvent zu Maulbronn und Dorothea Settler (Settlerin) gütlich verhört haben. Dorothea hat geklagt, dass ihr Sohn Michel (+) als Koch zu Maulbronn gedient habe. Nach seinem Tod sei seine Habe vom Kloster einbehalten worden, namentlich 30 Gulden und andere Güter, die sie als Erbin fordert. Das Kloster hat erwidert, dass Michel die Habe dem Kloster zu seinem Seelenheil verschrieben habe. Die pfalzgräflichen Räte haben beide Parteien nunmehr gütlich dahin vertragen, dass das Kloster der Dorothea 10 Gulden als Leibgeding reichen soll, unangesehen der Tatsache, dass Michel das Geld dem Kloster in Anwesenheit ehrbarer Leute vermacht (verschafft) habe. Die Feiern zu Michels Seelenheil zu Maulbronn sollen dadurch nicht geringer begangen werden. Beide Parteien willigen ein, Dorothea verzichtet auf weitere Forderungen. Zwei gleichlautende Briefe werden ausgehändigt.