Pfaff Konrad Kämlin, Kirchherr, und die Gemeinde zu Echterdingen (Ächtertingen) bekennen, dass sie infolge eines zu Konstanz ergangenen Urteils an den Inhaber des Laienzehnten daselbst, Konrad Nallinger, keine Ansprüche wegen Haltung des Farrens oder irgend eines Viehs zu machen haben.