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Lentzin Funck und Crisst Hertter, beide aus Liebelsberg, Wildberger Amts [Kr. Calw], zu Nagold gef., weil der erstere einen Hirsch geschossen, der andere dies gewusst und nicht dem Waldvogt zu Nagold angezeigt, vielmehr den Hirsch mitverzehrt hatte, jedoch auf die Fürbitten ihrer Frauen und Freunde unter der Bedingung freigelassen, dass Funck 20 lb h Strafe und beide ihre Atzung und Unkosten bezahlen, auch künftig von allen Waidwerk, Wildbretschießen und Hetzen in Wald und Feld innerhalb der württembergischen forstlichen Obrigkeit abstehen sollen, versprechen eidlich, diesen Strafartikeln nachzukommen und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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