Die Gf. Eberhard d. Ä. und J. von Württemberg beurkunden den gütlichen Entscheid von Hofrichter und Räten in der Rechtssache des Hans Kolb und Genossen zu Buhlbronn gegen den Abt Berthold von Adelberg, wonach dem Kläger das Gut von Buhlbronn als Erblehen verliehen werden und er an dem andern seiner Schwester Elisabeth Kolb verliehenden Erblehen das Vorkaufsrecht (und umgekehrt) besitzen soll. Der beklagte Abt gelobt Einhaltung des Vertrags in die Hände des Kanzlers Dr. Ludwig Fergenhans.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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