Verwaltungsabkommen über die Verlängerung und Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den Ländern zur Errichtung eines Wissenschaftsrates: Das am 5. September 1957 abgeschlossene, zuletzt 1968 um fünf Jahre verlängerte Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland wird um weitere fünf Jahre verlängert. Die getroffenen Änderungen beziehen sich u.a. auf das Hochschulbauförderungsgesetz, die Zusammenarbeit mit der Bildungskommission des Bildungsrates und die Billigung des Haushaltsplans des Wissenschaftsrats durch den Bund und die Länder.