Papst Bonifatius VIII. gebietet einer eingerissenen schlechten Gewohnheit zuwider, dass kein Geistlicher oder Laie, welcher Klage gegen das Kloster Bebenhausen habe, sich unterstehen solle, Mönche oder Laienbrüder desselben gefangen zu nehmen, klösterliches Vieh oder Güter zu pfänden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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