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Familienpapiere von Mandelsloh (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Sammlungen >> Familienpapiere und genealogische Sammlungen >> Familienpapiere württembergischer Beamter 18.-20. Jahrhundert
1552-1834
Inhalt und Bewertung
Familienpapiere der ursprünglich niedersächsischen Adelsfamilie von Mandelsloh, die sich nach ihrem Stammsitz Mandelsloh bei Neustadt am Rübenberge (Kreis Hannover) benannte und später infolge des Erwerbs des Gutes Toitenwinkel bei Rostock (1679-1781 in mandelslohischen Besitz) auch zum mecklenburgischen Adel gehörte.
Bedeutend für Württemberg wurde vor allem Ulrich Lebrecht Graf von Mandelsloh (1760-1827), württembergischer Diplomat, Kultus- und Finanzminister. Sein Sohn Karl August (1788-1852) war württembergischer Gesandter in Russland, England und Österreich, ein anderer Sohn, Friedrich von Mandelsloh (1795-1870), war im württembergischen Forstwesen tätig, zuletzt als Kreisforstrat in Ulm.
Enthält: Lehensurkunden für die mandelslohischen Besitzungen in Norddeutschland (16.-19. Jh.); einige persönliche Papiere und Tagebücher, Preisurkunden der Hohen Karlsschule in Stuttgart für Ulrich Lebrecht, Standeserhöhung
Vorbemerkung: Die Herren von Mandelsloh gehörten zum niedersächsischen Uradel. Namensgebend war der Stammsitz Mandelsloh bei Neustadt am Rübenberge (Kreis Hannover), die erste Nennung des Geschlechts erfolgt 1167 mit "Heinricus de Mendeslo". Zunächst waren die von Mandelsloh Ministerialen der Bischöfe von Minden, im 14. Jh. wurden sie auch Ministerialen der Welfen und lösten sich allmählich von ihren ursprünglichen Gütern um Mandelsloh, die im lüneburgischen Erbfolgekrieg gegen Ende des Jahrhunderts verloren gingen. Im 17. Jahrhundert bestanden die mandelslohischen Güter aus zersplitterten, kleineren Lehen verschiedener Lehensherren. Von Braunschweig-Lüneburg stammten die Burg zu Ribbesbüttel mit Zubehörungen (Kreis Gifhorn), seit dem 16. Jahrhundert auch Gut Hilperdingen (Stadt Walsrode, Kreis Heidekreis), seit 1637 zwei Höfe zu Leiferde und ein Meierhof zu Vordorf (beides Kreis Gifhorn) und seit 1647 der halbe Rodezehnt zu Bierde (Gemeinde Böhme, Kreis Heidekreis). 1632 erhielten die Mandelsloh vom Propst von St. Blasius und Cyriacus in Braunschweig Land und Höfe in Mörsen (Kreis Diepholz), ein Lehen, dass durch Säkularisierung im 17. Jahrhundert in die Verfügungsgewalt des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg gelangte. Lehen vom Dompropst zu Halberstadt war das Dorf Ausbüttel mit Zubehör (Kreis Gifhorn), das Ende des 17. Jahrhunderts unter Gebhard Julius an die von Mandelsloh gelangte. Bischöflich Magdeburgisches Lehen war das Dorf Löbekühn mit allen Pertinenzen (Stadt Burg, Landkreis Jerichower Land), seit 1667 an die Mandelsloh verlehnt, welches durch Säkularisierung des Hochstiftes an Sachsen und später an Brandenburg-Preußen gelangte. Durch den Erwerb des Gutes Toitenwinkel bei Rostock, 1679-1781 in mandelslohischen Besitz, gehörten die von Mandelsloh auch zum mecklenburgischen Adel. Dem Geschlecht entstammen zahlreiche Domherren, vor allem im Bistum Verden, Offiziere und Beamte. Für Württemberg wurden die von Mandelsloh durch Ulrich Lebrecht (* 1760, + 1827) bedeutsam, geboren im mecklenburgischen Toitenwinkel. Als nachgeborener Sohn studierte er seit 1773 an der Hohen Karlsschule in Stuttgart und schlug eine erfolgreiche Beamtenlaufbahn ein. Er studierte zunächst Forst- und Jagdwissenschaft und anschließend Rechtswissenschaften; insgesamt 10 Jahre verbrachte er an der Hohen Karlsschule. 1783 wurde er Regierungsrat auf der Adelsbank, seit 1786 mit dem Referat in Forst- und Handwerkssachen. Damit verbunden war seit 1791 die Stelle eines Präses der herzoglichen Brandversicherungsdeputation und seit 1793 die Stelle eines Kreisdirektorial-Gesandten. 1796 erhielt Mandelsloh den Titel eines adeligen Geheimrates. Damals unternahm er eine Gesandtschaft nach Paris und 1797 eine Gesandtschaft zum Friedenskongress in Rastatt. 1800 erhielt er den Titel eines wirklichen Geheimrates auf der adeligen Bank. 1804 war er württembergischer Gesandter in Wien, 1805 in Karlsruhe. 1806 stieg er zum Staatsminister und Minister der Geistlichen Angelegenheiten (=Kultusminister) auf und war in dieser Funktion auch Oberkurator der Universität Tübingen und seit 1807 Oberintendant der königlichen öffentlichen Bibliotheken und der bildenden Künste. 1808 wurde Mandelsloh Minister der Finanzen, ein Amt, das er bis 1817 ausübte. Danach war er Bundesgesandter in Frankfurt und später Gesandter am kaiserlich österreichischen Hof in Wien. 1820 trat er in den Ruhestand. 1808 erhob König Friedrich I. von Württemberg Ulrich Lebrecht von Mandelsloh in den Grafenstand. Diese Ehrung bezog sich auch auf seine eheliche Nachkommenschaft. Nach dem Tod des älteren Bruders 1819 erhielt Ulrich Lebrecht die norddeutschen Familienbesitzungen, die in den Händen seiner Nachfahren blieben. Einflussreich für Württemberg war auch sein Sohn Karl August (1788-1852). Er wurde 1815 württembergischer Gesandter in Russland und war anschließend in England und Österreich Gesandter. Ein anderer Sohn, Friedrich von Mandelsloh (1795-1870), war nach seiner Ausbildung in der Forstakademie Tharandt im württembergischen Forstwesen tätig. Angefangen beim Forstassistent durchschritt er alle Stufen der Forstverwaltung und erreichte zuletzt die Stellung als Kreisforstrat in Ulm. Er beschäftigte sich auch wissenschaftlichen mit der Region und entwickelte eine vielbeachtete Theorie über den geologischen Aufbau der Schwäbischen Alb. Die Unterlagen des Bestandes wurden in zwei Etappen erworben. 1973 übergab Elisabeth Gräfin Mandelsloh aus ihrem Besitz 7 Dokumente an das Hauptstaatsarchiv, von denen 3 Urkunden (als Nr. 49, Nr. 50 und Nr. 51) im vorliegenden Bestand verwahrt werden. Vier andere (Einzel-)dokumente wurden in andere Bestände (J 67, E 70 und E 72) eingefügt. Die drei Urkunden wurden zunächst in den Bestand J 53 "Familienpapiere württembergischer Beamter" eingeordnet. 1987 verkaufte Eckhardt Graf Mandelsloh eine weitaus größere Zahl von Urkunden und Dokumenten dem Hauptstaatsarchiv. Er trennte sich jedoch nicht von allen Familienpapieren. Von einem Tagebuch des Grafen Wilhelm von Mandelsloh (Nr. 45) z.B. ließ er nur Kopien machen und behielt das Original. Die Unterlagen (auch die aus J 53) wurden zu einem Bestand Q 1/36 "Nachlass Graf Ulrich Lebrecht von Mandelsloh formiert", ohne diesen schon zu erschließen und näher zu analysieren. Die Erschließung der Unterlagen durch den Unterzeichnenden Mai/Juni 2012 ergab, dass man kaum von einem Nachlass einer Person ausgehen kann. Die 10 Dokumente zu Ulrich Lebrecht von Mandelloh machen nur einen geringen Teil aus. Sie erlauben kaum ein differenziertes Bild über den württembergischen Minister. Von Söhnen und Enkeln des Ministers sind vier Dokumente enthalten, der Rest (immerhin 38 Verzeichnungseinheiten) befasst sich mit den Mandelsloh in Norddeutschland und teilweise auch noch mit deren Besitzvorgängern. Die Unterlagen sind demnach eindeutig als Familienpapiere einzustufen und in den Bestand J 53 einzuordnen. Es handelt sich um einen Auslesebestand mit den wichtigsten Dokumenten der Familie, die in der Regel Urkunden im archivischen Sinne sind. Der Bestand umfasst 52 Einheiten in 1 lfd. m aus der Zeit zwischen 1552 bis 1834. Stuttgart, im Oktober 2012 Dr. Schiffer Literatur: Artikel "Mandelsloh", in: Jahrbuch des Deutschen Adels, zweiter Band, Berlin 1898, S. 523-537 Mandelsloh, in: Genealogisches Handbuch des Adels, Band 101, gräfliche Häuser Band XIII, 1991, S. 196-199 Hans Jürgen Rieckenberg: Mandelsloh, in: Neue Deutsche Biographie Bd. 16, Berlin 1990, S. 10-12 Artikel Mandelsloh, in: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 20, Leipzig 1884, S. 170-174 Rede bei der Beerdigung des Grafen Ulrich Leberecht v. Mandelsloh, königlich württembergischen Staatsministers, gesprochen am 4. Mai 1827 vom Oberkonsistorialrat Stadtdekan Köstlin (Leichenpredigt), Stuttgart 1827 Werner Gebhardt: Die Schüler der Hohen Karlsschule. Ein biographisches Lexikon, Stuttgart 2011, S. 369
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.