Bei dem Forstamt Leonberg wurden von dem Forstknecht 3 Gerlinger Bürger als Wilderer angebracht, und einige Wochen gefänglich eingezogen; als sich aber bei näherer Untersuchung gezeigt, dass jene von dem Forstknecht in berauschtem Zustand unschuldig eingebracht wurden, so wurde dem Forstmeister ein Verweis erteilt und der Forstknecht auf solange, als die Gerlinger gefangen gehalten wurden eingetürmt auch diesen überlassen jenen wegen der Kosten rechtlich zu beklagen (Gerlingen)