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Herzog Ulrich von Württemberg gibt dem Wolf von Gemmingen, die Einwilligung den Pfandschilling auf (Klein-) Gartach sowie auf die beiden Dörfer Niederhofen und Stetten, der zu Lebzeiten des von Gemmingen nicht abgelöst werden soll, von 7500 fl auf 16 000 fl. zu erhöhen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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