Papst Honorius III. bestätigt die Einrichtung des Klosters Herrenalb, dessen Besitzungen, des Klosters Zehnten, Zehntfreiheit und andere Befreiungen, trifft verschiedene kirchliche und klösterliche Anordnungen und bestätigt zuletzt sämtliche dem Kloster erteilten Privilegien, Freiheiten, Schenkungen etc.