Leonhard Weißgerber, B. zu Calw, infolge der Urgicht des Martin Notacker, Schultheiß zu Stammheim, hochsträflicher Verfehlungen verdächtig und deshalb gef., jedoch aus Gnade und auf Bitten seiner Freundschaft der verwirkten peinlichen Frage und Strafe entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, Leib und Gut nicht zu verändern und sich auf obrigkeitliches Erfordern unverzüglich im Gefängnis oder an dem Ort, wohin er gewiesen würde, einzufinden. Er stellt ferner seinen Vater Peter Weißgerber, B. zu Calw, als Bürgen, der sich verpflichtet, ihn im Falle des Bruchs dieser Verschreibung auf Mahnung binnen Monatsfrist der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 500 fl zu bezahlen.