Markgraf Christoph von Baden und Graf Heinrich von Nassau einigen sich über das nach dem Tode der Gräfin Zimburg von Nassau an ihren Bruder, den genannten Markgrafen, zurückgefallene Heiratsgut von 16.000 fl. dahin, daß davon 13.500 fl. in 2 Terminen in Luxemburg zurückbezahlt werden sollen. Erfolgt die Zahlung nicht, so soll es bei der Verschreibung bleiben, nach welcher die ganze Rückzahlung mit 16.000 fl. geschehen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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