Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass die Brüder Stefan und Konrad von Venningen gewillt sind, sich "usser lande in Beyern" und an andere Orte zu begeben, namentlich um Angelegenheiten vor seinem Hofgericht und vor anderen Gerichten auszutragen. Da sie aber noch nicht volljährig und rechtsmündig sind, um ihre Sachen selbst zu vertreten oder einen Prokurator zu bestimmen, setzt und bevollmächtigt Kurfürst Philipp ¿ als ihr Landesfürst und ordentlicher Richter, nachdem die Brüder in seinem Fürstentum landsässig und seine Mannen und Diener sind ¿ seinen Getreuen Meister Valentin [Ostertag] von Dürkheim (Veltin von Dorkeim), Lizenziat, zu ihrem gesetzlichen Vertreter (curatorn ad lites) vor geistlichen und weltlichen Gerichten. Valentin hat die treue Versehung ihrer Angelegenheiten geschworen.