Der Bürger Konrad Höne von Tübingen (Tüwingen) und seine Frau Hedwig vermachen dem Kloster Bebenhausen ihr sämtliches Vermögen mit dem Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung gegen einen jährlichen Zins von 12 Schilling Heller, freier Verfügung in Notfällen, eines Erbteils ihres noch minderjährigen Sohnes Konrad und des Rechts, zu frommen Zwecken noch besondere Verordnungen treffen zu dürfen.