Hans (Hanns) von Mulfingen bekennt mit wohlbedachtem Sinn und Mut und auf fleißige Bitten hin, dem ehrbaren Götz Multscher aus Sigmaringendorf (Sigmaringemdorff) sein Wasser an der Lauchert (Louchart), unterhalb von Hitzkofen (Hitzkouen) gelegen, auf dessen Lebenszeit nach Wasser- und Lehnsrecht unter den folgenden Bedingungen verliehen zu haben: 1) Der Wasserzins in Höhe von 10 pf h ist jährlich am Pfingsttag zu Händen des Ausstellers und seiner Erben zu geben 2) Das Wasser darf ohne Willen des Ausstellers und seiner Erben nicht aufgegeben oder "wüstlich" gehalten werden 3) Nach Ableben des Götz Multscher geht das Wasser unschädlich an den Aussteller und seine Erben zurück 4) Verkauf oder Verpfändung des Wassers durch den Aussteller und seine Erben berühren die Verleihung nicht, insbesondere soll keine Steigerung des Wasserzinses damit verbunden sein 5) Auch Verpfändung des Wassers und nochmalige Ablösung der Pfandschaft durch den Aussteller und seine Erben soll hinsichtlich der Verleihung wirkungslos sein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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