Johannes Mayer, Schulmeister zu Leonberg, gef. daselbst, weil er eine Frau außerhalb der Ehe geschwängert und diese ein Kind bekommen hatte, jedoch begnadigt, bezahlt 5 lb h, verspricht, nicht aus dem Land Württemberg zu gehen, sondern sich jederzeit auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen, seine Atzung und Unkosten zu bezahlen und schwört U.